Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25196-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat in einer Weisung vom 04.11.2024 (Drs. 24-24906) zur Bezahlkarte folgendes mitgeteilt:

 

Die Bezahlkarte für Asylsuchende dient als Bargeldersatz. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrages ins Minus nicht möglich ist. Die Einsatzmöglichkeit der Karte wird über das allgemein verbreitete Akzeptanzstellensystem VISA sichergestellt. Mit Blick auf die in Deutschland nahezu flächendeckend verbreiteten Möglichkeiten bargeldlosen Bezahlens können mit der Bezahlkarte grundsätzlich alle Waren zur Bedarfsdeckung bezahlt werden.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN (DS 25-25196) vom 06.02.2025 wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Zur Höhe des Anteils der Einzelhandelsgeschäfte in Braunschweig, die keine Debit-Karten akzeptieren, liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Auch der IHK Braunschweig lagen auf Nachfrage keine Kenntnisse über die Akzeptanz der Bezahlkarte im Handel oder einer Positionierung vor.

 

Zu 2.: Die Bezahlkarte stellt wie ausgeführt eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung über das allgemein verbreitete Akzeptanzstellensystem VISA dar. Gründe gegen eine Akzeptanz in der Innenstadt können daher allenfalls in den damit verbundenen Kosten liegen. Bei Zahlungen mit einer Debitkarte werden für den Händler prozentuale Gebühren vom Zahlbetrag fällig. Diese liegen zwischen einer Zahlung mit der Girocard (EC-Karte) und einer Kreditkartenzahlung. Die konkreten Kosten hängen vom jeweiligen Anbieter des Zahlungsverfahrens ab.

 

Zu 3.: Seitens der Verwaltung sind keine Aktivitäten zur Akzeptanzverbesserung noch nicht darauf eingestellter Einzelhandelsunternehmen geplant. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung der Einzelhandelsgeschäfte, Debitkarten im Zahlungsverkehr zu akzeptieren.
 

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