Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Kostenerhöhung, die sich gegenüber der Kostenberechnung vom 22.03.2024 ergibt, wird mit 235.100,00 € festgestellt.

 

Die neuen Gesamtkosten betragen somit 965.800,00 €.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei der Baumaßnahme Städtisches Stadion, Sanierung Nahwärmeleitung werden sich Mehrkosten in Höhe von

 

235.100,00 €

ergeben.

 

Der Bauausschuss   hatte in seiner Sitzung am 04.06.2024 der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit

 

730.700,00 €

festgestellt.

 

Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen

 

965.800,00 €.

 

Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:

Die Maßnahme wurde bereits dreimal ausgeschrieben. Die ersten beiden Ausschreibungen wurden aufgrund Unwirtschaftlichkeit nach § 17 Abs. 1 Nr.3 VOB/A aufgehoben. Das Angebot der dritten Ausschreibung ist nun das wirtschaftlichste und soll beauftragt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

Da es sich beim städt. Stadion um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, sind lediglich die Netto-Mehrkosten i. H. v. 197.600 € bereitzustellen.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden in diesem Jahr benötigt, weil sämtliche Arbeiten 2025 ausgeschrieben wurden und nunmehr vergeben werden müssen. Die bereits verlängerte Zuschlagsfrist endet am 02.04.2025.

 

Die Baumaßnahme sollte ursprünglich im Juni 2024 beginnen. Aufgrund der durch die mehrmalige Aufhebung der Ausschreibung eingetretene Verzögerung hat sich die Gefahr eines Totalausfalls des Leitungssystems erhöht; sichere Indikatoren hierfür sind häufig auftretende Störungen der bestehenden Anlage.

 

Daher wird die Verwaltung dem Rat zu einer seiner nächsten Sitzungen einen Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Projekt Städt. Stadion / Sanierung Nahwärmeleitung (4E.210359) zur Entscheidung vorlegen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wird aus den o. g. Darstellungen zu begründen sein.

 

Weitere Voraussetzung die Baumaßnahme zu realisieren ist die Übertragung der 2024 nicht verausgabten Haushaltsmittel auf das Jahr 2025.

 

Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
 

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Anlagen

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