Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25079-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Tagesordnungspunktes "Nachbarschaftshilfen für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) wieder öffnen und Refinanzierung über § 45 SGB XI ermöglichen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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13.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Fragen im Antrag der CDU-Fraktion (DS-25-25079) vom 16. Januar 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Wie viele Menschen wurden durch die jeweiligen Nachbarschaftshilfen (NBHen) in dem zuletzt erfassten Zeitraum im Rahmen der Einzelfallhilfe betreut?
Hier muss zwischen zwei Arten der Hilfe / Unterstützung / Betreuung unterschieden werden. Zum einen gibt es die Beratungsgespräche der Sozialarbeiter*innen (professionelle Einzelfallhilfe) überwiegend in den Räumen der Nachbarschaftshilfen und zum anderen die durch die Helfer*innen unterstützten Menschen im Haushalt.
Daraus ergeben sich für das Jahr 2023 folgende Ergebnisse:
- 608 Personen wurden im Rahmen der Nachbarschaftshilfen von ehrenamtlichen Helfer*innen der Nachbarschaftshilfen in Braunschweig unterstützt. Aus diesem Personenkreis wurden 2.165 Beratungsgespräche der Sozialarbeiter*innen in Anspruch genommen.
- 110 Personen mit einem Pflegegrad wurden im Rahmen der AZUA-Leistungen von qualifizierten Helfer*innen unterstützt. Von diesem Personenkreis wurden 908 Beratungsgespräche der Sozialarbeiter*innen in Anspruch genommen.
- Die Sozialarbeiter*innen haben darüber hinaus weitere 2.387 Beratungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Quartier geführt. (Aufgabenbereich: niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Lotsenstelle im Quartier)
- Wie viele Menschen mit Demenz wurden in dem zuletzt erfassten Zeitraum durch die jeweiligen NBHen im Rahmen der Einzelfallhilfe betreut?
Hierzu liegen keine Zahlen vor. Die Erfassung von Personen mit Demenz ist im Einzelfall nicht immer eindeutig möglich und auch nicht Bestandteil der Statistik. Es ist davon auszugehen, dass die 110 Personen mit Pflegegrad aus dem AZUA-Bereich hauptsächlich dem Personenkreis „Menschen mit Demenz“ zuzuordnen sind.
- Wie viele NBHen und welche nutzen derzeit das Angebot der Umwandlung im Rahmen der beschriebenen 10 % Regelung für AZUA-Leistungen?
Aktuell bieten 10 von 12 Nachbarschaftshilfen AZUA-Leistungen an:
- NH Nord-West
- NH In den Rosenäckern
- NH Weststadt
- NH Süd
- NH Nord
- NH Südost
- NH Ottenroder Str.
- NH Östl. Ringgebiet
- NH Am Wasserturm
- NH Böcklerstraße
2 von 12 Nachbarschaftshilfen bieten keine AZUA-Leistungen an:
- NH Ost
- NH Frankfurter Str.
- Wie viele NBHen und welche von den in der Mitteilung 24-23712-01 genannten 10 NBHen erbringen praktisch tatsächlich Leistungen für Menschen mit Demenz?
10 von 12 Nachbarschaftshilfen vermitteln qualifizierte Helfer*innen für die Einzelbetreuung von Menschen mit Demenz und 2 der 10 Nachbarschaftshilfen bieten zusätzlich Gruppenbetreuungsangebote für Menschen mit Demenz an.
- Welche der gesetzlich beschriebenen AZUA Leistungsgruppen:
· - Betreuung und Beaufsichtigung (in Einzel- oder Gruppenbetreuung),
· - Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen,
· - Pflegebegleitung für die Angehörigen sowie
· - hauswirtschaftliche Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen.
wurden in dem zuletzt erfassten Zeitraum (ohne den Personenkreis Menschen mit Demenz) durch wie viele NBHen und welche praktisch erbracht?
Es gibt für den Bereich der AZUA-Leistungen keine statistischen Daten zu den Leistungen und den Personen (-anzahl), die diese in Anspruch nehmen (kein Bestandteil der Förderung und der Jahresberichte).
Für den Personenkreis „Menschen ohne Demenz“ haben 2 Nachbarschaftshilfen die Anerkennung für die Leistungsgruppe „hauswirtschaftliche Dienstleistungen im unmittelbaren Umfeld der Pflegebedürftigen anbieten“.
- In dem aktuellen, immer noch gültigen Konzept (2017) der NBHen wird als erster Schwerpunkt der Arbeit der Nachbarschaftshilfe „Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen“ ausgeführt. Welchen prozentualen Anteil nehmen diese Dienstleistungen als Einzelfallhilfe in dem zuletzt erfassten Zeitraum in den NBHen und welche ein?
Die Nachbarschaftshilfe gliedert sich in folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen
- Information und Beratung
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Aktivierung und Mitwirkung für Bürgerschaftliches Engagement
- Soziale Teilhabe
Für diese Aufgaben wird in einer Nachbarschaftshilfe jeweils eine VZ-Stelle mit Sozialarbeiter*innen (sogenannten Koordinator*innen) finanziert. Eine prozentuale Zuordnung zu den o. g. Aufgabenfeldern ist nicht vorgegeben.
- In der Mitteilung 24-23712-01 wird für 2023 ausgeführt, dass insgesamt 380 anfragende Personen mit einem Pflegegrad von den NBHen abgelehnt und an andere Dienste weitervermittelt werden mussten. Wie viele Betreuungsanfragen wurden insgesamt in 2023 an die jeweiligen NBHen herangetragen?
Hierzu liegen keine Zahlen vor. Die Gesamtzahl der Betreuungsanfragen wird in der Statistik nicht erfasst.
- In der Pflegekonferenz am 24. April des vergangenen Jahres wurde u.a. das Konzept
„Ergebnisse AK Innovative (quartiersorientierte) Betreuungs- und Pflegekonzepte“ vorgestellt und auch beschlossen. Dies beinhaltet die Forderung
„Nachbarschaftshilfen für PG 1 abrufbar“. An dieser Pflegekonferenz waren satzungsgemäß die Mitarbeiter der Sozialverwaltung beteiligt. Das Votum der Pflegekonferenz als gestaltendes Gremium der pflegerischen Versorgung ist eindeutig. Warum sieht sich die Sozialverwaltung, insbesondere durch die Ausführungen der Mitteilung 24-23712-01 an diesen Beschluss nicht gebunden?
Die Geschäftsordnung der Pflegekonferenz legt fest, dass die Beschlüsse der Pflegekonferenz empfehlenden Charakter für die Planungen der Stadt Braunschweig haben.
Die vorgestellten Maßnahmen als Ergebnis des Arbeitskreises fanden die Unterstützung der Mitglieder der Pflegekonferenz. Aktuell wird von der Verwaltung vor die allem die Öffnung der Pflegeheime ins Quartier sowie die Einrichtung weiterer Wohnpflegegemeinschaften verfolgt.
- In der bereits genannten Pflegekonferenz am 24. April 2024 wurde u.a. das Konzept
„Ergebnisse AK Innovative (quartiersorientierte) Betreuungs- und Pflegekonzepte“ vorgestellt und auch beschlossen. Dies beinhaltet den Unterpunkt „Öffnung, Diversifizierung und Weiterentwicklung stationärer und komplementärer Versorgungsstrukturen“. Welche Schritte hat die Verwaltung inzwischen unternommen, um diesen Unterpunkt umzusetzen und welche stationären und komplementären Versorgungsstrukturen sind damit gemeint?
Für die „Öffnung, Diversifizierung und Weiterentwicklung stationärer und komplementärer Versorgungsstrukturen“ gibt es Vorschläge, die derzeit u. a. mit Vertreter*innen stationärer Pflegeinrichtungen oder ihren Trägern diskutiert werden. Ein Zusammenhang mit den Nachbarschaftshilfen ist hier nur insofern gegeben, als dass sie, neben anderen, als potentielle Kooperationspartner bei der Umsetzung durch die Einrichtungen in Frage kommen.
In Deutschland folgt die Organisation des Gesundheitswesens den Prinzipien der Selbstverwaltung und Subsidiarität. Öffentliche Verwaltungen treten nur im Ausnahmefall als Betreiber von Versorgungseinrichtungen in Erscheinung. Auch die Stadt Braunschweig ist auf private und öffentliche Partner als Träger der Versorgungseinrichtungen angewiesen. Die Schwerpunkte der Stadt liegen auf der Wahrnehmung planerischer, moderierender und Impulse vermittelnder Aufgaben. Der Zugriff auf Ressourcen Dritter, beispielsweise der Kranken- und Pflegeversicherung zur Finanzierung von Einrichtungen, ist ihr verwehrt.
In dem gemeinsam von Akteuren der Verwaltung und der Trägerlandschaft erarbeiteten Ergebnispapier angesprochenen stationären und komplementären Versorgungsstrukturen sind insbesondere:
- Stationäre Pflegeinrichtungen (Pflegeheime)
- Tagespflegeeinrichtungen
- Wohnpflegeeinrichtungen
- Betreute Wohnformen (sofern diese über geeignete Gemeinschaftsräume und sonstige relevante pflegenahe Angebote und Infrastruktur verfügen)
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Zur Unterstützung der Umsetzung, der im Ergebnispapier vorgeschlagenen Maßnahmen, hat die Verwaltung bislang folgende Schritte unternommen:
- Zusammenstellung und Veröffentlichung von Planungsdaten mit dem ersten Braunschweiger Pflegebericht im Februar 2024.
- Organisation der Braunschweiger Pflegekonferenz am 24.04.2024, inklusive der Einladung von Fachreferentinnen, die zu bundesweit beachteten Modellprojekten berichtet haben und für die Diskussion der Umsetzungsmöglichkeiten in den anschießenden Diskussionsrunden mit Workshop-Charakter zur Verfügung standen. Ein weiterer Fachvortrag thematisierte rechtliche Rahmenbedingungen einer Ambulantisierung von Heimstrukturen.
- Durchführung einer moderierten Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft und relevanter Einrichtungen im Westlichen Ringgebiet am 08.04.2024.
- Durchführung einer Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen der Zivilgesellschaft und relevanter Einrichtungen aus den nördlichen Stadtbezirken am 17.04.2024.
- Planung und Unterstützung eines in Kooperation mit dem Institut für Entwerfen und Baugestaltung, Technische Universität Braunschweig durchgeführten Masterprojektes zur beispielhaften Umsetzung von Wohnpflegegemeinschaften und gemeinschaftlichen Wohnmodellen im Alter.
- Diskussionsveranstaltung mit der AG Einrichtungsleitungen am 02.09.2024.
- Vorgespräche mit relevanten Bauträgern und Planungsbüros.
- Prüfung von Förderoptionen.
- Planung eines Workshops für den 27.02.2025 zur Frage der Transfermöglichkeiten des Krefelder Ansatzes eines Gesamtquartierskonzeptes.
10. Ebenfalls wurde auf der besagten Pflegekonferenz beschlossen, dass Träger zusätzliche Leistungen bieten sollen aus dem Bereich „Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) nach § 45b SGB XI“ in Kooperation mit Nachbarschaftshilfen. Gemeint sind beispielsweise die Ausweitung niedrigschwelliger Gruppenangebote, ein nebeneinander ehrenamtlicher und selbstständiger Tätigkeiten und die Abrufbarkeit für PG 1. Dies steht im Widerspruch zur Mitteilung 24-23712-01.
Verabschiedet sich die Verwaltung damit vom Beschluss der Pflegekonferenz?
Die Verwaltung unterstützt die Beschlüsse der Pflegekonferenz. Erste Überlegungen richten sich derzeit an die stationären Pflegeeinrichtungen (siehe Antwort zu Frage 9).
11. Ist der Beschluss der Pflegekonferenz durch die Mitteilung 24-23712-01 als erledigt anzusehen?
Nein. Die Verwaltung unterstützt die Beschlüsse der Pflegekonferenz. Siehe auch Antwort auf Frage 9 und 10.
12. Welche Aufgabe haben das Seniorenbüro und die Pflegekonferenz bezüglich der niedrigschwelligen Angebote im Bereich der Altenhilfe- und Pflegeplanung wie z.B. Nachbarschaftshilfen?
Das Seniorenbüro ist in der Pflegekonferenz vertreten. Es wirkt an der Altenhilfe- und Pflegeplanung mit.
13. Im Fazit der Mitteilung 24-23712-01 wird der Eindruck erweckt, dass Nachbarschaftshilfen vor allem ein Angebot zur Vermeidung von Einsamkeit und Verwahrlosung sind. Das steht im Widerspruch zum immer noch gültigen Konzept der Nachbarschaftshilfen, in dem die Arbeitsschwerpunkte der Nachbarschaftshilfen wie folgt lauten: Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen, Information, Beratung und Casemanagement, Prävention und Gesundheitsförderung, Aktivierung und Mitwirkung für bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Netzwerkarbeit sowie soziale Teilhabe und Caremanagement. Verabschiedet sich demnach die Verwaltung vom gültigen Konzept? Wann teilt sie das offiziell mit? Was soll die Nachbarschaftshilfen ersetzen? Oder wird das Aufgabentableau neu definiert?
Das Konzept aus dem Jahr 2017 ist aktuell gültig und wird von den Trägern der Nachbarschaftshilfe umgesetzt. Die Stadt Braunschweig ist Vertragspartner und damit auch dem Konzept verpflichtet.
Im Konzept steht wörtlich unter dem Aufgabenbereich Wohnortnahe niedrigschwellige Dienstleistungen:
„Die Erhaltung selbständiger Lebensführung ist von großer Bedeutung. Alltagsprobleme – häufig zuerst im hauswirtschaftlichen Bereich erkennbar - können zu Einsamkeit und Isolation führen. Dies wiederum begünstigt den Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Vereinsamung mit Verwahrlosungstendenzen soll entgegengewirkt werden.“
14. Da der gerade veröffentliche neunte Altenbericht der Bundesregierung einen noch weiteren Anstieg an Pflege- und Betreuungsbedarfen aufzeigt und die in der vielzitierten städtischen Altenhilfe- und Pflegeplanung von 2021 skizzierten Bedarfe anhand der Bevölkerungsentwicklung für 2030 bereits 2023 erreicht wurden, werden niedrigschwellige Angebote wie die der Nachbarschaftshilfen immer wichtiger. Wie begründet die Verwaltung ihre besagte Antwort, die suggeriert „alles sei in Ordnung und keine weitere Anpassung des Angebotes erforderlich“ vor diesem Hintergrund?
Es ist davon auszugehen, dass – wie oben beschrieben - die Pflege- und Betreuungsbedarfe steigen werden. Die Nachbarschaftshilfe ist ein Angebot im vorpflegerischen Bereich. Im Bereich der Betreuungsangebote sind eine Vielzahl von Diensten in Braunschweig entstanden.
