Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25598

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Den Projektförderanträgen über 5.000 EUR wird entsprechend der in den Anlagen aufgeführten Einzelabstimmungsergebnissen zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über 5.000 EUR ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 lit. b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) gegeben.

 

Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge, einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung. Die Anlage 1 enthält die Übersicht über die Projektfördermittel für 2025. In der Anlage 2a sind die Anträge über 5.000 EUR einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt. In der Anlage 2b sind die Anträge über 5.000 EUR aus dem Genre Theater aufgeführt, einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung, welche uneingeschränkt den Empfehlungen des Auswahlgremiums für die Theaterförderung folgen. In den Anlagen 3a und 3b sind die Kosten- und Finanzierungspläne dargestellt.

 

Hinweis: Die Anzahl der Anträge ist im 1. Halbjahr 2025 leicht zurückgegangen. Aufgrund der vorgenommen Kürzungen durch das Auswahlgremium Theaterförderung und zurückgezogener Anträge ist der Fördertopf für das erste Halbjahr nur leicht überzeichnet.

 

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