Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Für das 2. Halbjahr 2024 werden vorbehaltlich der Freigabe des Doppelhaushaltes 2025/26 die in der Anlage unter den laufenden Nummern 1-72 genannten Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer mit einer Gesamtsumme in Höhe von 90.660,52 € gewährt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer mit DOSB-Übungsleiterlizenz Zuschüsse gewähren.

 

Lizenzen im Präventionsbereich (Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“) erhalten den Punktwert 1,5, Lizenzen im Kinder- und Jugendbereich (Übungsleiter-C „Breitensport Kinder/Jugendliche“ oder Übungsleiter-C „Breitensport Kinder“) ebenfalls den Punktwert 1,5. Jede sonstige Lizenz erhält den Punktwert 1.

 

Alle Braunschweiger Sportvereine wurden über den Verteilerschlüssel und die Berechnung der Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen informiert und um Einreichung der geforderten Unterlagen (Lizenzen und Zahlungsnachweise) gebeten.

 

Das für den genannten Zeitraum zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 90.660,52 € wird entsprechend der Anzahl der erreichten Punkte je antragstellendem Verein verteilt. Die in der Anlage aufgeführten Zuschussbeträge wurden unter Berücksichtigung kaufmännischer Rundung ermittelt. Anträge, welche nicht berücksichtigt werden konnten, lagen nicht vor.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen zur Gewährung der Zuschüsse für Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise