Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25437

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass der Verabschiedung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sind die mit Stand Juli 2021 rund 5.100 fehlenden kommunalen Jahresabschlüsse in Niedersachsen, deren notwendigerweise zügige Aufarbeitung mit den aktuell rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erreicht werden kann.

 

Das Gesetz sieht einerseits Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen vor. Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 einen Beschluss gefasst.

 

Andererseits sieht § 1 Abs. 3 S. 1 NBKAG vor, dass der Kommunalaufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 ein Zeitplan vorzulegen ist, aus dem sich ergibt, bis wann ausstehende Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters gefasst sein sollen. Bei der Stadt Braunschweig sind lediglich die Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 betroffen.

 

Der Kommunalaufsichtsbehörde wurde zusammen mit dem Genehmigungsantrag zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 folgender Zeitplan nach § 1 Abs. 3 S. 1 NBKAG vorgelegt.

 

Haushaltsjahr

Vorgesehene Beschlussfassung zum Jahresabschluss und Entlastung des Oberbürgermeisters

2021

spätestens 3. Quartal 2025

2022

2. Quartal 2026

 

Das Rechnungsprüfungsamt ist an der Erstellung des Zeitplans beteiligt worden.
 

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