Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-25437
Grunddaten
- Betreff:
-
Zeitplan nach § 1 Abs. 3 S. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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20.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass der Verabschiedung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sind die mit Stand Juli 2021 rund 5.100 fehlenden kommunalen Jahresabschlüsse in Niedersachsen, deren notwendigerweise zügige Aufarbeitung mit den aktuell rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erreicht werden kann.
Das Gesetz sieht einerseits Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen vor. Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2023 einen Beschluss gefasst.
Andererseits sieht § 1 Abs. 3 S. 1 NBKAG vor, dass der Kommunalaufsichtsbehörde zusammen mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 ein Zeitplan vorzulegen ist, aus dem sich ergibt, bis wann ausstehende Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters gefasst sein sollen. Bei der Stadt Braunschweig sind lediglich die Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 betroffen.
Der Kommunalaufsichtsbehörde wurde zusammen mit dem Genehmigungsantrag zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 folgender Zeitplan nach § 1 Abs. 3 S. 1 NBKAG vorgelegt.
Haushaltsjahr | Vorgesehene Beschlussfassung zum Jahresabschluss und Entlastung des Oberbürgermeisters |
2021 | spätestens 3. Quartal 2025 |
2022 | 2. Quartal 2026 |
Das Rechnungsprüfungsamt ist an der Erstellung des Zeitplans beteiligt worden.
