Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25434

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Laut § 14 SGB I haben Einwohnerinnen und Einwohner – und somit auch Migrantinnen und Migranten – einen Anspruch auf umfassende Auskunft und Beratung durch Sozialleistungsträger. Gemäß § 17 SGB II ist das Jobcenter verpflichtet, Hilfestellung bei der Antragstellung auf Bürgergeld zu leisten. In unserer täglichen Arbeit in der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) erleben wir jedoch immer wieder, dass Ratsuchende keine oder nur unzureichende Unterstützung durch das Jobcenter erhalten und stattdessen auf externe Stellen angewiesen sind.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Ist sichergestellt, dass das Jobcenter seiner Auskunfts- und Beratungspflicht im Migrationsbereich nachkommt?

2. Woran liegt es, dass diese gesetzliche Verpflichtung in der Praxis oft nicht eingehalten wird?

3. Welche Maßnahmen können seitens der Stadt Braunschweig – und insbesondere auch der Sozialdezernentin, die gleichzeitig die Vorsitzende der Trägerversammlung ist – ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Jobcenter Braunschweig seine Auskunfts- und Beratungspflicht umfassend erfüllt?  

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