Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25439

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Rahmen meiner Tätigkeit werden mir zunehmend Fälle bekannt, in denen die Ausländerbehörde Beschäftigungsverbote für geduldete Personen erteilt. Häufig werden die Beschäftigungsverbote als Sanktionen verhangen, wenn Betroffene aus Sicht der Behörde unzureichende Bemühungen zur Passbeschaffung zeigen oder die Nicht-Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen (z. B. Mitwirkung an der Ausreise) vermeintlich „selbst zu vertreten“ haben.

Aus migrationswissenschaftlicher Perspektive ist hier kritisch anzumerken, dass die Ermessensaubung der Behörde den Betroffenen häufig intransparent erscheint. Konkret sollte aus unserer Sicht geprüft werden, ob die Sanktion angesichts der individuellen Lebensumstände (z. B. bestehende Arbeitsverhältnisse, Integrationsfortschritte oder soziale Absicherung) verhältnismäßig ist und ob es nicht andere oder mildere Mittel gibt.

Durch die Verhängung der Beschäftigungsverbote müssen die Menschen zudem, wenn sie vorher in Arbeit standen, Leistungen im Rahmen der Asylbewerberleistungen beim Fachbereich Gesundheit und Soziales (Sozialamt) beantragen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Wie viele Arbeitsverbote hat die Ausländerbehörde Braunschweig in den letzten 12 Monaten gegen Personen mit Duldung ausgesprochen? Bitte differenzieren Sie die Zahlen nach Jahren und Herkunftsland und benennen Sie die häufigsten Gründe.

2. Nach welchen Kriterien wird die Einschätzung getroffen, dass Passbeschaffungsbemühungen unzureichend waren, oder die Betroffenen aus vermeintlich „selbst zu vertretenden“ Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern und ein Beschäftigungsverbot das geeignete Mittel ist, um diesem Punkt abzuhelfen?

3. Wie viele der Personen unter Frage 1 haben vor der unmittelbaren Verhängung des Beschäftigungsverbotes im genannten Zeitraum ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert?

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