Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25440
Grunddaten
- Betreff:
-
Zur Situation von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Frank, Marco
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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26.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zahlreiche Schutzsuchende aus der Ukraine, darunter auch Drittstaatsangehörige, erhielten zunächst gemäß § 24 AufenthG einen vorübergehenden Schutz. Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG wurde für ukrainische Staatsangehörige bis März 2026 verlängert, während viele Drittstaatsangehörige aus der Ukraine aus diesem Regelungsrahmen ausgegliedert wurden.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Betroffene nun vor erheblichen rechtlichen Unsicherheiten stehen: Ihr ursprünglicher Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ist ausgelaufen, und der Wechsel in andere Aufenthaltstitel gestaltet sich aufgrund hoher Hürden (z. B. Nachweis von Erwerbsarbeit, Sprachkenntnissen oder Rückkehrperspektiven) oft schwierig. Dies birgt die Gefahr, dass Personen in prekäre Status wie die Duldung oder sogar in die Obdachlosigkeit abrutschen – trotz guter und mittlerweile jahrelanger Integration in Braunschweig.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Wie vielen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine wurde der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG in Braunschweig seit dem 4. März 2025 nicht verlängert? Bitte geben Sie die Zahl der betroffenen Personen, die Herkunftsländer sowie die häufigsten Gründe für die Versagung an.
2. Wie verteilt sich der aktuelle aufenthaltsrechtliche Status dieser Personen?
Bitte untergliedern Sie die Zahlen in:
- Personen mit neu erteiltem Aufenthaltstitel und benennen Sie die jeweiligen Rechtsgrundlagen,
- Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung),
- Personen mit Duldung,
- Personen mit ungeklärtem Status oder Vollziehbarkeit der Ausreise.
3. Gibt es bereits Überlegungen, welche Maßnahmen die Stadt Braunschweig ergreift, wenn der vorübergehende Schutz für Menschen aus der Ukraine nicht verlängert oder widerrufen wird? (z.B. Unterstützung im Rahmen des Spurwechsels oder ähnliches)
