Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25181
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung zur Sanierung des Gliesmaroder Bades
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Unterbrochen
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Unterbrochen
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.02.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.03.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.04.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2025 stellt die niedersächsische Landesregierung 25 Millionen Euro für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Davon sind 20 Millionen für Kommunen und 5 Millionen für Sportvereine vorgesehen. Eine entsprechende Richtlinie soll „zeitnah“ in Kraft treten, wie es in einem Artikel vom 15.01.25 auf der Webseite der Landesregierung heißt.
Bei den Kommunen sollen besonders „Sanierung und Modernisierung von Hallenschwimmbädern“ gefördert werden, „wobei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken den Förderschwerpunkt darstellen sollen.“
Fördermittel wie diese müssen als wichtiger Baustein erkannt werden auf dem Weg zum Erhalt des Gliesmaroder Bades, das bekanntlich durch seinen Standort, durch das Badkonzept für das Schwimmenlernen in Braunschweig sowie für das Senioren- und Schulschwimmen unverzichtbar ist.
Da die Fördermittel begrenzt sind, ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung geboten.
Link zur Webseite der Landesregierung:
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/25-millionen-euro-fur-kommunale-und-vereinssportstatten-in-niedersachsen-238688.html
