Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Das Quartier „Weststadt – Emsviertel“ wird als neues Stadterneuerungsgebiet zu dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ zum 1. Juni 2026 angemeldet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

  1. Hintergrund und Ziel

Seit dem Jahr 1971 gibt es die Städtebauförderung. Sie dient der Aufwertung benachteiligter Stadtteile. Die Fördermittel werden zu jeweils 1/3 vom Bund, dem jeweiligen Land und der jeweiligen Kommune finanziert. Es handelt sich um ein investives Förderprogramm, das die unterschiedlichsten Baumaßnahmen fördert.

 

In der Stadt Braunschweig wurden seitdem mehrere Gebiete gefördert. Bei den abgeschlossenen Altgebieten handelt es sich um die Frankfurter Straße, Teile der Innenstadt, das „Bahnhofsviertel“ und den „Ilmweg“ (Anlage 1).

 

Derzeit werden in Braunschweig folgende Stadterneuerungsmaßnahmen bearbeitet:

  • „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (bis Ende 2026), Sozialer Zusammenhalt
  • „Soziale Stadt – Donauviertel“ (bis ca. Ende 2034), Sozialer Zusammenhalt
  • „Bahnstadt“ (bis ca. Ende 2037), Wachstum und nachhaltige Erneuerung
  • „Campus Donauviertel“ (bis Ende 2025), Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

 

Das Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet“ wird 2026 abgeschlossen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, weitere Fördermittel für die Aufwertung benachteiligter Stadtteile in Braunschweig einzuwerben. Dadurch, dass 2/3 der Kosten in Trägerschaft von Bund und Land liegen und erfahrungsgemäß zusätzlich dazu private Investoren in Stadterneuerungsgebieten investieren, können mit dem 1/3-Anteil der Stadt weitreichende Verbesserungen im Stadtteil erzielt werden. Das Land fördert Stadterneuerungsgebiete mit einer Fördersumme von bis zu 20 Mio. €. Für den Fall einer Haushaltssicherung wären sogar bis zu 90% der Kosten förderfähig.

 

Durch die vorgeschlagene Anmeldung eines neuen Fördergebietes ergeben sich für den laufenden Doppelhaushalt 2025/2026 keine Änderungen. Erst im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 müssten für das neue Stadterneuerungsgebiet erstmalig Budgetmittel eingeplant werden. Dadurch, dass die Finanzierungsanteile für das Fördergebiet Soziale Stadt Westliches Ringgebiet (4S.610009) im Jahr 2026 in den Planansätzen auslaufen, könnte die Mittelbereitstellung für die notwendige Gegenfinanzierung der Stadterneuerungsmaßnahmen durch eine Wiederaufnahme entsprechender Planansätze für Stadterneuerungsmaßnahmen im Finanzhaushalt verstetigt werden.

 

  1. Untersuchung der potenziellen Stadterneuerungsgebiete

Die Verwaltung hat sechs Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf identifiziert:

  1. Siegfriedviertel
  2. Schwarzer Berg (neu aufgenommen)
  3. Nordwestliches Ringgebiet (inkl. Eichtal)
  4. Weststadt Emsviertel
  5. Weststadt Elbeviertel
  6. Heidberg

 

Besondere Handlungsbedarfe liegen u.a. vor, wenn:

  • Ein Gebiet aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist;
  • Siedlungsstruktur und Wohnraum eines Gebiets nicht mehr den Anforderungen der Bewohnerschaft und des Klimaschutzes entspricht;
  • Die Ausstattung eines Gebiets mit Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen sowie sozialer und kultureller Infrastruktur mangelhaft ist;
  • Ein Funktionsverlust von zentralen Versorgungsbereichen zu beobachten ist;
  • Ein Gebiet von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen ist (bspw. brachgefallene Bahn- oder Industrieanlagen);
  • Die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vernachlässigt werden.

 

Innerstädtische Quartiere fanden keine Berücksichtigung bei der Untersuchung. Hier laufen bereits anderweitige Förderprogramme.

 

Bau- und Sozialdezernat haben gemeinsam die genannten Gebiete analysiert. Die Untersuchungsergebnisse können im Einzelnen den Anlagen entnommen werden.

 

Die Untersuchung ergab folgendes Ranking:

Priorität Handlungsbedarf

Quartier/ Gebiet

Anmerkung

1 (sehr) groß

Weststadt Emsviertel

Empfehlung zur Anmeldung 2026

2 groß

Weststadt Elbeviertel

Empfehlung zur Anmeldung zu späterem Zeitpunkt, abhängig von Kapazitäten

3 mäßig

Nordwestliches Ringgebiet (inkl. Eichtal)

 

4 mäßig

Schwarzer Berg

 

5 mäßig

Siegfriedviertel

 

6 gering

Heidberg

 

 

  1. Weiteres Vorgehen und Zeitplanung

Nach entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig wird im Rahmen des Anmeldeverfahrens ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (IEK) durch die Verwaltung erarbeitet. Auf dieser Basis erfolgt die Anmeldung des Gebietes „Weststadt Emsviertel zum 1. Juni 2026.

 

Das zweite vorgeschlagene Quartier „Weststadt – Elbeviertel“ kann zu einem späteren Zeitpunkt zur Anmeldung, ebenfalls im Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“, gebracht werden.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise