Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25274
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für das Jugendparlament der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.04.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 16.05.2023 (Beschlussvorlage 23-20921) wurde im vergangenen Jahr das erste Jugendparlament der Stadt Braunschweig gegründet und damit beauftragt, sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung zu geben.
In enger Kooperation mit Fachleuten und im Austausch mit bereits bestehenden Jugendbeteiligungsgremien haben die Mitglieder des Jugendparlaments beide Dokumente ausgearbeitet. Dabei wurden sie durch Verwaltungsfachkräfte begleitet. Die Satzung regelt dabei neben grundsätzlichen Werten des Jugendparlaments vor allem die Zusammenarbeit mit den politischen Gremien der Stadt, die Geschäftsordnung regelt interne Abläufe und stellt sicher, dass Grundstrukturen und Verbindlichkeiten auch in der nächsten Legislaturperiode aufrechterhalten bleiben. Die Geschäftsordnung ist zur Information in der Anlage beigefügt.
Beide Entwürfe wurden durch das Rechtsreferat 0300 geprüft und alle rechtlich erforderlichen Anpassungen wurden in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments vorgenommen. Grundlage bildete dabei vor allem das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
Die kontinuierliche Arbeit der Mitglieder und ihre Bereitschaft, sich auch in nicht-jugendgerechte und hochschwellige Themen einzuarbeiten, wie es das Schreiben der Satzung und Geschäftsordnung erfordert hat, zeigen die hohe Motivation und die bemerkenswerten Fähigkeiten der jungen Menschen. Es ist wichtig, die Gründungsformalitäten nun zeitnah abzuschließen, um auch in der Kooperation mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat mit der inhaltlichen Arbeit beginnen zu können. Die Verwaltung unterstützt das Jugendparlament dabei, diese Rechte und Pflichten so schnell wie möglich wahrzunehmen und gewissenhaft auszuüben. Entsprechend ist eine Ergänzung des § 3 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Braunschweig notwendig, in dem die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit beratender Stimme aufgeführt werden.
Darüber hinaus verankert die Satzung das Jugendparlament dauerhaft als elementaren Bestandteil der Beteiligungslandschaft der Stadt und stellt sicher, dass die Anliegen von jungen Menschen mehr Gehör finden.
Die Inhalte dieser Beschlussvorlage wurden mit dem Jugendparlament in einem Treffen am 17.02.2025 abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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179,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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145,3 kB
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