Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25324
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.04.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig wurde zuletzt durch Beschluss des
Rates der Stadt Braunschweig am 12. Februar 2019 geändert.
Nachstehend ist die inhaltliche Änderung dargestellt:
In § 3 Abs. 1 wird folgende Nr. 14 ergänzt: eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendparlaments Braunschweig.
Auf der Grundlage von § 71 Abs. 6 SGB VIII i.V.m. § 4 Nds. AG SGB VIII bestimmt die Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig derzeit unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 13, welche Mitglieder mit beratender Stimme dem Jugendhilfeausschuss angehören. Durch die Ergänzung von Nr. 14 besteht die Möglichkeit, dass der Rat durch Beschluss eine Vertreterin oder einen Vertreter des Jugendparlaments Braunschweig als weiteres Mitglied mit beratender Stimme bestimmt.
Die zu beschließende Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen sind zur Verdeutlichung in der Anlage 2 in kursivem Fettdruck kenntlich gemacht.
Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung zur Satzungsänderung ergibt sich aus
§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, wonach die Vertretung über Satzungen und Verordnungen
beschließt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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280,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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