Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25355
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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Vorberatung
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12.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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01.04.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Das „Gutachten zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Braunschweig“ wird als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die im Gutachten genannten vier Empfehlungen zur Steigerung des Schutzzielerrei-chungsgrades dienen als konzeptioneller Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Leistungsfähigkeit wird üblicherweise im Rahmen der Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans (FWBP) überprüft und nachgewiesen (§ 2 NBrandSchG).
Anfang 2017 wurde der letzte Feuerwehrbedarfsplan veröffentlicht und vom Rat der Stadt zustimmend zur Kenntnis genommen (Drs. Nr.: 17-04046). Damals gab es erheblichen Handlungsbedarf, u.a. wurde das Personal bei der Berufsfeuerwehr deutlich aufgestockt und Planungen für neue Wachen aufgenommen.
Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr sind die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten aus dem Jahr 1998 auf Basis der Fortschreibung aus dem Jahr 2015 (AGBF-Schutzziel).
Schon damals hat die Verwaltung den politischen Gremien mitgeteilt, dass ein FWBP regelmäßig (alle fünf Jahre) fortgeschrieben werden sollte. Ende 2021 wurde die forplan GmbH aus Bonn mit der Fortschreibung beauftragt. Leider verzögerte sich die Bearbeitung durch die forplan GmbH u.a. durch mehrere Personalwechsel in der Bearbeitung erheblich.
Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfplans liegt jetzt vor. Das Gutachten besteht aus den Bereichen Rechtsgrundlagen, Aufnahme der IST-Struktur, der Gefährdungs- und Risikoanalyse, Auswertung des Erreichungsgrads, der Schutzzieldefinition, des SOLL-Konzeptes und der Empfehlung von Maßnahmen.
IST-Struktur
Für die Ermittlung der IST-Struktur gab es neben Gesprächen auch eine Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse. Alle Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr waren aufgefordert einen Fragebogen online auszufüllen. In diesem Fragebogen wurden neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung, der Wohnort, der Arbeitsort und die Verfügbarkeit während der Arbeitszeit abgefragt. Mit einer Rücklaufquote von über 82 % entstand so ein repräsentatives Gesamtbild über die planerische Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Der Gutachter stellt die Ergebnisse getrennt für jede Ortsfeuerwehr ausführlich dar.
Im Vergleich zum Feuerwehrbedarfsplan 2017 zeigt sich, dass die Mitgliederzahlen in den Ortsfeuerwehren mit leicht steigender Tendenz sehr stabil sind. Auch die Altersstruktur ist in den meisten Ortsfeuerwehren gut durchmischt.
Wie auch schon im Feuerwehrbedarfsplan 2017 zeigt sich, dass die Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Einsatzkräften werktags tagsüber gegenüber den restlichen Zeiten reduziert ist. Dies ist aber kein Braunschweiger Phänomen, sondern betrifft aufgrund der Ehrenamtlichkeit alle Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland.
64 % der Feuerwehrmitglieder in den Einsatzabteilungen haben ihren Dienst in der Jugendfeuerwehr begonnen. Dieser hohe Wert zeigt, wie wichtig die Nachwuchsarbeit in den Kinder- und Jugendfeuerwehren für stabile Mitgliederzahlen in den Einsatzabteilungen ist.
Neben den oben genannten Daten wurden in der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse auch die Motivation und die Zufriedenheit der Einsatzkräfte abgefragt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. Lediglich die Zufriedenheit mit den Feuerwehrhäusern ist in einzelnen Ortsfeuerwehren geringer.
Im Bereich der Berufsfeuerwehr hat der Gutachter die Dienstzeiten der Feuerwehrbeamten ausgewertet und den aktuellen Personalfaktor ermittelt. Um eine Einsatzfunktion 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahre besetzen zu können, werden unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. demnach 5,46 Vollzeitstellen benötigt.
Dieser Wert ist im Städtevergleich unauffällig. Eine aktuelle Abfrage bei anderen Berufsfeuerwehren hat eine Streuung des Personalfaktors von 5,35 bis 5,65 ergeben.
Ausgehend von in Braunschweig durchschnittlich zu besetzenden 52,3 Funktionen im reinen Alarmdienst der Abteilungen 37.1 und 37.4 (Brandschutz, Rettungsdienst und Leitstelle) führt der neu ermittelte Personalfaktor von 5,46 zu einem Stellenmehrbedarf von 22 Stellen der Laufbahngruppe 1.2. Diese Stellen sind bereits mit Sperrvermerk im Stellenplan enthalten, so dass Freigabe und Besetzung der zusätzlichen Stellen kurzfristig erfolgen können.
Bis zur Besetzung der zusätzlichen Stellen werden wie bisher auch schon organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen im reinen Alarmdienst (48 Std./Woche) einzuhalten.
Der Gutachter stellt zudem fest, dass die Bestandsgebäude der Hauptfeuerwache den heutigen Anforderungen in einigen Punkten nicht mehr gerecht werden. Die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) werden nicht vollständig eingehalten und einige Defizite wirken sich negativ auf den Dienstbetrieb aus.
Bei der Überprüfung des Fuhrparks stellte der Gutachter fest, dass auf Basis des Fahrzeugkonzepts des Feuerwehrbedarfplans 2017 insgesamt 43 Fahrzeuge beschafft wurden und das Fahrzeugkonzept überwiegend umgesetzt wurde. Das derzeitige Fahrzeugkonzept entspricht den beschriebenen und analysierten Gefährdungen.
Gefährdungs- und Risikoanalyse
Im Rahmen der Gefährdungs- und Risikoanalyse hat der Gutachter das Stadtgebiet analysiert und die möglichen Gefahren, die zu Feuerwehreinsätzen führen können, ermittelt.
Hauptkriterien hierfür sind:
- Bevölkerungszahlen, -dichte und –verteilung
- Flächennutzung
- Verkehrsflächen und -wege
- Gewerbe- und Industriegebiete
- Hochwasser- und Starkregengefährdungen
- Löschwasserversorgung
- zeitliche Erreichbarkeit der Einsatzorte
- Einsatzverteilung
Der Gutachter stellt fest, dass 84,7 % des öffentlichen Straßennetzes innerhalb der Hilfsfrist von 9:30 min nach Notrufeingang planerisch von der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr zusammen) erreicht werden können.
In derselben Zeitspanne können planerisch 82,7 % der Bevölkerung erreicht werden.
Die Weststadt mit der verdichteten Bebauung und einer hohen Einwohnerdichte wird planerisch nicht innerhalb der 9:30 min erreicht.
Die Auswertung der realen Einsätze ergab, das im ausgewerteten Zeitraum durchschnittlich 4.044 Einsätze pro Jahr von der Feuerwehr abgearbeitet wurden. Dabei ist seit Ende der Corona-Pandemien ein leichter Anstieg der Einsätze pro Jahr zu erkennen.
Die meisten Einsätze finden in den städtischen Bereichen statt. 69,4 % der Einsätze fanden zwischen 6:00 und 18:00 Uhr statt.
Auswertung des Schutzzielerreichungsgrades
Im Feuerwehrbedarfsplan 2017 wurde für die städtischen Bereiche das sog. AGBF-Schutzziel festgelegt.
Das AGBF-Schutzziel gibt vor, dass in 90% der zeitkritischen Einsätze
- 10 Einsatzkräfte innerhalb von 9:30 min nach Notrufeingang mit angemessener Technik am Einsatzort eintreffen sollen und
- 6 weitere Einsatzkräfte innerhalb von 14:30 min nach Notrufeingang am Einsatzort eintreffen sollen
Bei der IST-Auswertung für den Feuerwehrbedarfsplan 2017 wurde dieses Schutzziel in der ersten Stufe nur zu 64,8 % erreicht, daraufhin wurde mehrere Maßnahmen angestoßen und teilweise umgesetzt.
Die Auswertung der schutzzielrelevanten Einsätze ergab nun folgende Erreichungsgrade.
2019 76,3 % (613 Einsätze)
2020 73,6 % (579 Einsätze)
2021 72,3 % (574 Einsätze)
2022 64,0 % (509 Einsätze)
2023 75,7 % (671 Einsätze)
Mittelwert: 72,4 % (4.117 Einsätze)
Der Schutzzielerreichungsgrad konnte somit gegenüber dem Ausgangsjahr 2017 des aktuellen Feuerwehrbedarfsplans erheblich gesteigert werden, liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der von der AGBF empfohlenen Zielgröße von 90 %. Werte von unter 80 % können als Indikator für eine nicht ausreichende Leistungsfähigkeit angesehen werden.
Der Einbruch im Jahr 2022 lässt sich zum einen durch die geringe Anzahl der Einsätze und zum anderen durch die damalige Situation erklären: Ende 2022 gab es große Herausforderungen bei der medizinischen Notfallversorgung. Zur Sicherstellung des Rettungsdienstes mussten mehrfach zusätzliche Rettungswagen mit Personal von den Löschfahrzeugen in Dienst gestellt werden. Dies führte zu einer geringeren Vorhaltung bei der technischen Brand- und Hilfeleistung.
Der Erreichungsgrad differiert im Stadtgebiet stark. In den Analysebezirken Innenstadt, Südost und Südwest ist er mit 79,8 % bis 83,9 % am höchsten. Im Bezirk Nord mit 13 % am niedrigsten, im Auswertzeitraum ereigneten sich in dem Bereich jedoch nur 248 schutzzielrelevante Einsätze. Einen ausgleichenden Mittelwert herzustellen ist damit schwierig. Zum Vergleich: Im Bezirk Innenstadt waren es 2.908 Einsätze im gleichen Betrachtungszeitraum.
Im Bereich der dichtbesiedelten Weststadt mit vielen hohen Gebäuden betrug der Erreichungsgrad lediglich 54,3 %.
Der Gutachter stellt fest, dass das die derzeitige Zielstellung nicht in Gänze erfüllt wird und daher Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind.
Er stellt weiterhin fest, dass sich die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr nicht ausschließlich durch die Auswertung der Einsatzdaten ableiten lässt. Unter Einbeziehung aller zu betrachtenden Faktoren hat er festgestellt, dass die Feuerwehr Braunschweig insgesamt jedoch leistungsfähig ist.
Schutzzieldefinition
Die Schutzzieldefinition ist gegenüber dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 unverändert, wobei in urbanen Bereichen das AGBF-Schutzziel wie oben beschrieben gilt.
Im städtischen Randgebieten mit eher vorstädtischen bzw. ländlichen Charakter und vornehmlich Gebäuden geringer Höhe (Gebäudeklassen 1 bis 3) und offener Bebauung wurde im Feuerwehrbedarfsplan 2027das Schutzziel an die vorhandene Gefährdung angepasst. Innerhalb von 9:30 min sollen hier mindestens sechs qualifizierte Einsatzkräfte vor Ort sein, um eine erste Menschenrettung durchführen zu können. Innerhalb von 14:30 min nach Notrufeingang sollen dann auch hier 16 Einsatzkräfte vor Ort sein.
SOLL-Konzept
Das SOLL-Konzept sieht vor, dass das definierte Schutzziel in 90 % der Einsatzfälle erfüllt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt der Gutachter folgende Maßnahmen:
- Erweiterung der dynamischen Verkehrszeichenbeeinflussung
Die Simulation zeigt, dass ein durchschnittlicher Zeitgewinn von 40 Sekunden dazu führt, dass rund 2-3% der hilfsfristrelevanten Einsätze zusätzlich innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden könnten. Der tatsächliche Erreichungsgrad würde sich dadurch dementsprechend verbessern.
- Mobilitätsentwicklungsplan
Frühzeitige Einbindung der Feuerwehr in die integrierten Stadt- und Verkehrsplanung, um die Belange des Rettungsdienstes und Feuerwehr z. B. in Bezug auf die erforderliche
Hilfsfristerreichung in der zukünftigen Verkehrsplanung weiterhin zu berücksichtigen.
Ziel ist die Gewährleistung der erforderlichen Fahrzeiten der Feuerwehr zu den Einsatzorten sowie des Schutzzielerreichungsgrades.
- Neubau einer Feuerwache im Südwesten
Wie bereits in 2017 festgestellt und im aktuellen Gutachten bestätigt, ist eine zusätzliche Feuerwache im Südwesten von Braunschweig zeitnah notwendig und bedarfsgerecht. Durch diese zusätzliche Feuerwache wird sich die Versorgung der Bevölkerung im Südwesten der Stadt deutlich verbessern. Der Neubau einer Feuerwache im Südwesten sollte mit Nachdruck und prioritär verfolgt werden.
- Neubau einer Nordwache
Wie ebenfalls bereits 2017 festgestellt und in diesem Gutachten bestätigt, ist der Erreichungsgrad im Norden sehr niedrig und erfordert zur Verbesserung der Situation ebenfalls einen Neubau einer Feuerwache im Norden. Durch diesen zusätzlichen Standort würde sich die Versorgungssituation im Industriegebiet an der Hansestraße und in den Stadtteilen sowie vorhandenen Schwerpunktobjekten im Norden verbessern. Auch dieser Neubau sollte weiterverfolgt werden.
Fahrzeugkonzept
Das derzeitige Fahrzeugkonzept entspricht den beschriebenen und analysierten Gefährdungen, die notwendige Ausstattung der Berufsfeuerwehr ermittelt sich anhand der einsatztaktisch notwendigen Einheiten zur Bewältigung üblicher Einsatzszenarien. Die notwendige
Fahrzeugausstattung der Ortsfeuerwehren wurde anhand der Risikostruktur im Ausrückebereich, der vorgefundenen Bebauung und Flächennutzung, der Eintreffzeiten
der Berufsfeuerwehr und der personellen Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr festgelegt.
Dabei wurde allerdings eine Mindestausstattung für alle Ortsfeuerwehren definiert, gegenüber dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 ergaben sich keine relevanten Veränderungen.
In den kommenden Jahren sind zur Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes stetige Ersatzbeschaffungen der Fahrzeuge notwendig.
Zusammenfassung des Gutachtens
Die Struktur der Feuerwehr Braunschweig orientiert sich grundsätzlich an den Bedarfen der Gefahren- und Risikoanalyse. Insgesamt wird vom Gutachter bestätigt, dass die Feuerwehr Braunschweig leistungsfähig ist. Die seit dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 umgesetzten Maßnahmen (u.a. Funktionsstärkenerhöhung bei der Berufsfeuerwehr, Einbindung der Ortsfeuerwehren, Anpassung der technischen Ausstattung der Ortsfeuerwehren) haben bereits zu einer signifikanten Erhöhung des Schutzzielerreichungsgrades geführt.
Der Gutachter stellt zugleich fest, dass das die derzeitige Zielstellung nicht in Gänze erfüllt wird und daher Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Gutachten schlägt daher die genannten vier Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit vor.
Bewertung der Verwaltung
Der Gutachter bestätigt den nach dem Feuerwehrbedarfsplan 2017 eingeschlagenen Weg der Verwaltung. Durch die eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen (u.a. Erhöhung der Funktionsstärke der Berufsfeuerwehr, stärkere Einbindung der Ortsfeuerwehren, bessere Ausstattung der Ortsfeuerwehren) konnte die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Braunschweig bereits signifikant erhöht werden.
Drei der vier Empfehlungen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit waren auch im Feuerwehrbedarfsplan 2017 bereits enthalten. An der Umsetzung dieser Empfehlungen wurde und wird weiterhin aktiv gearbeitet:
- Dynamische Verkehrszeichenbeeinflussung
Nach Ende des Forschungsprojektes Sirene wurden im Rahmen eines Folgeprojektes weitere Fördergelder akquiriert. In Zusammenarbeit mit dem DLR, der Bellis GmbH und weiterer Partner ist die Ertüchtigung weiterer Signalanlagen in der konkreten Planung bzw. Beauftragung. Bei der Neuvergabe des Dienstleistungsvertrags „Betrieb der öffentlichen Beleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen und Verkehrsanlagen, Verkehrsmanagement und Parkraumbewirtschaftung“ wurde die Möglichkeit der „Ampelbeeinflussung“ in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
- Neubau einer Feuerwache im Südwesten
Für die Südwestwache wurde bereits ein Grundstück erworben. Das nötige BPlan-Verfahren ist abgeschlossen. Aktuell ist ein Architekturbüro mit der Planung der Wache beauftragt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt und entsprechend eingeplant. Die Inbetriebnahme wird nach derzeitiger Planung für das Jahr 2030 angestrebt.
- Neubau einer Nordwache
Für einen Neubau einer Nordwache wurde ein Grundstück an der Bienroder Straße gesichert. Aufgrund von Prioritätensetzungen konnten bisher keine weiteren Planungsschritte erfolgen. Der Neubau wird aber langfristig weiter im Fokus bleiben müssen.
- Mobilitätsentwicklungsplan
Allein die Empfehlung zum Mobilitätsentwicklungsplan ist neu, das hierzu empfohlene Vorgehen ist aber bereits jetzt gelebte Praxis innerhalb der Verwaltung.
Die Verwaltung wird die Empfehlungen des Gutachters als konzeptionellen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen nutzen. Über die Umsetzung wird die Verwaltung die Gremien kontinuierlich informieren.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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62,1 MB
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