Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25140
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), Teilprogramm Windenergie Stellungnahme der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
Anhörung
|
|
|
|
06.03.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.03.2025
| |||
|
|
24.03.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau (APH) ergibt sich aus § 76 Abs. 2. Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 Buchst. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
Gegenstand
Der RGB hat in dem genannten Planwerk ein neues Vorranggebiet für Windenergienutzung im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig im Bereich Mascherode dargestellt. Diese Information wurde den Mitgliedern des APH in Form einer Mitteilung (Drs.-Nr. 24-24729) in der Sitzung am 04.12.2024 zur Kenntnis gegeben.
Verfahrensstand und frühzeitige Beteiligung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), Teilprogramm Windenergie, zum Auslegungsbeschluss vorgelegt. Die Auslegung dieses Teilprogramms ist am 12.02.2025 erfolgt. Die Stadt Braunschweig kann im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) hierzu Stellung nehmen.
Planungsvorhaben
In dem RROP-Teilprogramm ist im Stadtgebiet von Braunschweig südlich von Mascherode, angrenzend an die Stadt Wolfenbüttel, ein neues, 88 Hektar großes Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen. Dieses Gebiet ist Teil des sogenannten Potenzialflächenkomplexes 64 (PFK 64). Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Flächenziels, das vom Land Niedersachsen für das RGB-Gebiet gesetzlich vorgegeben wurde, um die Klimaziele des Landes und des Bundes bis 2032 zu erreichen.
Finanzielle Vorteile durch Windenergieprojekte
Für die Stadt Braunschweig und den Stadtbezirk 212 können sich aus der Ausweisung des neuen Vorranggebietes und ggf. der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) auch finanzielle Vorteile ergeben.
Die Anlagenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Windenergieanlagen eine Akzeptanzabgabe sowie eine weitere finanzielle Beteiligung gemäß §§ 4 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) zu leisten. Diese betragen jährlich 0,2 Cent pro erzeugter 1 kWh (2 € pro 1 MWh) als Akzeptanzabgabe und einmalig innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme 0,1 Cent pro erzeugter 1 kWh (1 € pro 1 MWh) als weitere finanzielle Beteiligung. Gemäß § 5 NWindPVBetG ist die Akzeptanzabgabe zu 50 % in den von Windenergieanlagen betroffenen Stadtbezirken zu belassen. Die weitere finanzielle Beteiligung kann der Kommune oder den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern angeboten werden. Die Mittel sind ausschließlich für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz von Windenergieanlagen zu verwenden.
Bei einer Schätzung, dass sich 7 moderne WEA im geplanten Vorranggebiet befinden würden, könnten sich folgende Beträge ergeben.
7 x 15 GWh = 105 GWh
105 GWh = 105.000 MWh
Akzeptanzabgabe: 2 € x 105.000 = 210.000 € p.a. / 50% Stadt; 50% Stadtbezirk
Weitere finanzielle Beteiligung: 1 € x 105.000 = 105.000 € einmalig
Raumordnungsziele und kommunale Bauleitplanung
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung für die Stadt Braunschweig verbindlich. Da die Vorranggebiete zu diesen Zielen gehören, bedeutet dies, dass für diese Flächen auf der kommunalen Planungsebene keine anderen Nutzungen festgesetzt werden dürfen.
Nach Inkrafttreten des RROP-Teilprogramms wird die Stadt das neue Vorranggebiet für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan (FNP) konkretisieren. Dabei wird eine Gesamtprüfung und Feinplanung unter Berücksichtigung immissionsschutz-, artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Aspekte durchgeführt. Durch eine sorgfältige Abwägung aller relevanten Belange und eine darauf basierende Konkretisierung kann die Vorranggebietskulisse ggf. geringfügig angepasst werden.
Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Die Stellungnahme der Stadt Braunschweig an den RGB ist der Beschlussvorlage beigefügt (siehe Anlage 1). Außerdem sind die Begründung (siehe Anlage 2), der Umweltbericht (siehe Anlage 3) und das Umweltberichtsblatt der PFK 64 mit möglichen Umweltauswirkungen und Konfliktintensität der künftigen Windenergieanlagen auf die Schutzgüter (siehe Anlage 4) angehängt.
Fazit: Die Verwaltung steht der Festlegung des Vorranggebiets für Windenergienutzung im Stadtgebiet positiv gegenüber und empfiehlt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
189,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
721,3 kB
|
