Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25225
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsbeschluss Schunter Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0650 Referat Hochbau; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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05.03.2025
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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06.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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14.03.2025
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24.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 76 Absatz 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm ist der Ausschuss für Planung und Hochbau für Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt beschlusszuständig.
Der Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) hatte Ende April 2024 in sehr enger Abstimmung mit der Verwaltung für die Renaturierung der Schunter in Braunschweig im Bereich zwischen Borwall und Bienroder Weg die wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Dem WVMO war es gelungen Fördergelder einzuwerben, sodass die Finanzierung des Projektes möglich wurde.
Die Beauftragung des WVMO wurde durch den Umwelt- und Grünflächenausschuss (Dr. 24-23752) am 25.10.2024 beschlossen.
Bereits in der Planungsphase wurden der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und das Niedersächsische Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Dezernat Binnenfischerei – beteiligt.
Der zu renaturierende Abschnitt liegt zwischen dem Borwall im Osten und der Brücke Bienroder Weg im Westen. Oberhalb und unterhalb des jetzt geplanten Abschnittes wurden bereits umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt, sodass durch die jetzt geplante Maßnahme der Lückenschluss erfolgen kann.
Das Projekt greift die positiven Erfahrungen aus den zuvor durchgeführten Maßnahmen auf und verbessert die Strukturvielfalt der Schunter. Zusätzlich wird der Abfluss bei Hochwasser insbesondere an den Engstellen und Zwangspunkten an der Bevenroder Straße und am Bienroder Weg verbessert. Mögliche Synergieeffekte zwischen Renaturierung und Hochwasserschutz werden auf diese Weise genutzt. Abgerundet wird das Projekt durch die Schaffung von Naherholungsräumen.
Die Antragsunterlagen haben nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom 16. Juli 2024 bis 16. August 2024 öffentlich ausgelegen und wurden im Internet veröffentlicht. Bis zum 2. September 2024 konnten die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die von dieser Gruppe erhobenen Einwendungen und vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Planunterlagen wurden am 27. November 2024 mit dem Träger des Vorhabens sowie den anwesenden Behörden, den Personen, die Einwendungen erhoben haben, und den anerkannten Naturschutzvereinigungen erörtert. Die Niederschrift über diesen Erörterungstermin wurde versandt und im Internet veröffentlicht.
Das gesamte Projekt wird in enger Abstimmung mit den o. g. Landesbehörden und der Verwaltung umgesetzt.
Das Renaturierungsprojekt soll nach Angaben des WVMO spätestens Ende 2026 fertiggestellt und abgerechnet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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654,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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