Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Ausführung des öffentlichen Kinderspielplatzes ‚Biberweg‘ gemäß anliegender Beschreibung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Spielplatz um einen Beschluss über den Um- und Ausbau von Ptzen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

 

Die Verwaltung hat im Spielplatzbezirk einen Fehlbedarf von 683 m² festgestellt. Die Anlage eines Spielplatzes am Biberweg (ca. 1.900 m²) wird den Bedarf decken. Basierend auf dem Braunschweiger Partizipationsmodell konnten die Ergebnisse aus einer entsprechenden rgerbeteiligungsaktion in der vorliegenden Planung berücksichtigt werden.

 

Das Grundstück Biberweg 32, Gemarkung Ölper, Flur 2, Flurstück 156/11, liegt im Geltungsbereich des B-Planes OE 41. Auf dem Standort befand sich vor dem Bau des ersten Wohnstandorts für Geflüchtete eine Schule. Teilflächen sind noch als Schulhofrestflächen befestigt/asphaltiert, bzw. weisen Hochbeete auf.

 

Planungskonzept:

 

Die Gestaltung greift thematisch den ‚Biber auf und wurde von seiner Lebensweise inspiriert.

Die Analogie besteht darin, dass der Spielplatz entsprechend der Wünsche der Kinder vielfältig und erlebnisreich gestaltet werden soll vergleichbar mit den auch durch den Biber selbst vorgenommenen Veränderungen seines eigenen Lebensraumes.

 

Als stilisierter Biberbau dient der zentrale, runde Treffpunkt mit Sitzgelegenheiten, der von niedrigen Schnitthecken eingefasst wird. Die Spielflächen sind mit individuellen Spielelementen aus Holz sowie Holzhackschnitzeln als Fallschutz versehen, die von der Materialität im weitesten Sinne und in der Art der Geländemodellierung abstrahiert auf eine Biberburg bezugnehmen. Der Spielplatz ist derart gestaltet, dass nicht nur den drei Hauptwünschen der Kinderbeteiligung (Trampoline, Seilbahn und Klettergerät), sondern darüber hinaus auch den weniger gewichteten Wünschen, wie zum Beispiel Schaukeln, entsprochen wird.

 

Die Spielflächen werden mittels grüner, mäandrierender Flächen aus Gehölz- und Staudenpflanzungen sowie Blumenwiesen verbunden. Ergänzende Baumpflanzungen sollen die Aufenthaltsqualität und den Schattenwurf optimieren. Ziel der Spielplatzgestaltung ist es, ein besonders naturnahes Erleben zu ermöglichen, da sich durch die geschwungenen Wegeführungen immer wieder unterschiedliche Erlebnisräume für die Kinder ergeben.


Der Behindertenbeirat war eingebunden und hat der Planung zugestimmt.

 

Finanzierung:

 

Zur Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 260.000,- € stehen entsprechende Haushaltsmittel im Projekt 5S.000034 Ref. 0680: Global-Baum.Grünflächen nach Übertragung aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die Maßnahme soll im 3. Quartal bis 4. Quartal 2025 umgesetzt werden.

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Anlagen

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