Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23281-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Zur Änderung der Verkehrsführung auf der Pfälzerstraße am Ortsausgang von Veltenhof in Richtung Rühme wird die Variante 2 (s. Anlage) beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Änderung der Verkehrsführung um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der AMTA zuständig ist, da hier eine Buslinie verkehrt und die Bedeutung deshalb über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass:

Mit der DS 24-23281 wurde die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf den Parkstreifen am Ortsausgang von Veltenhof zu unterbinden. Die mit DS 24-23281-01 vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung wurde vom Stadtbezirksrat 322 mit der Bitte nach einem kurzfristigen Ortstermin mit Vertretern vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr zurückgestellt.

 

Im Januar 2025 fand der Ortstermin mit Stadtbezirksratsmitgliedern sowie Vertretern der Verwaltung statt. Dabei wurde die aktuelle Verkehrssituation, die Problemlage sowie die in DS 24-23281-01 vorgeschlagene Variante zur Verbesserung der Verkehrssituation diskutiert.

 

Es wurde deutlich, dass die Mitglieder des Stadtbezirksrates die von der Verwaltung mit DS 24-23281-01 vorgestellte Änderung nicht befürworten. Daher wurde die Verwaltung gebeten, folgende zwei Varianten darzustellen, zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtbezirksrat vorzulegen:


Variante 1 Fahrbahneinengung Pfälzerstraße nördlich von Im Heidekamp

Variante 2 Fahrbahneinengung Pfälzerstraße südlich von Im Heidekamp


Ergebnis der Prüfung:

Beide Varianten reduzieren die Geschwindigkeiten auf der Pfälzer Straße durch die bauliche Einengung der Fahrbahn auf 3,50 m. Eine beidseitige Anordnung der baulichen Elemente ist in beiden Varianten erforderlich, damit die Seitenbereiche (Parkstreifen, bzw. höhengleicher Radweg) nicht als Ausweichfläche genutzt werden. Weiterhin führen beide Varianten den ortseinwärtigen Radverkehr sicher auf die Fahrbahn. Der ortsauswärtige Radverkehr wird auf dem vorhandenen Radweg geführt.

 

Bei Variante 1 muss die Nutzung des heutigen Parkstreifens im Bereich der Einengung als Umfahrungsmöglichkeit unterbunden werden (z. B. Poller), so dass dieser nicht durchgängig nutzbar ist.

 

Variante 2 bietet den Vorteil, dass die Geschwindigkeit des Verkehrs bereits südlich der Einmündung Im Heidekamp im unmittelbaren Ortseingangsbereich reduziert wird. Der Längsparkstreifen der Pfälzerstraße bleibt in ganzer Länge erhalten.

 

Zur Verdeutlichung des Fahrbahnbereichs ist in beiden Varianten geplant, zwischen der Haltestelle Sandanger und der Einmündung Im Heidekamp die aktuell unterbrochene Fahrbahnbegrenzungslinie als durchgehende Linie zu markieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 2.

 

Kosten

Die Kosten für die Umsetzung der jeweiligen Variante werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Mittel unter dem Globalkonto für Umbaumaßnahmen (PSP-Element: 4S.660020) zur Verfügung.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.

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