Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25257-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig vom 19. Februar 2025 nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Das Sportbad Heidberg besitzt gemäß Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) für 3 festgelegte Veranstaltungen im Jahr zugelassene Sondergenehmigungen (Widerrufliche Baugenehmigungen), sodass sich bei diesen Veranstaltungen maximal 800 Personen gleichzeitig im Gebäude befinden dürfen. Diese 3 Veranstaltungen sind in der Regel mit einem Vorlauf von rund 12-24 Monaten fest verplant und die Veranstaltung vom 15./16. Februar war hier nicht enthalten.

Eine dauerhafte Nutzung der 50 m Halle als Versammlungsstätte mit mehr als 199 Personen ist aufgrund der hohen Anforderungen der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVstättVO) nicht möglich.  

 

Zu Frage 2:

Da aufgrund der vorbenannten hohen Anforderungen eine Ertüchtigung hin zu einer Versammlungsstätte als hoch unwirtschaftlich angesehen wird, wurden die Kosten hierfür nicht explizit ermittelt. Eine grobe Schätzung ergab Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich. Außerdem wäre mit einer Schließung des Schwimmbades für mehrere Monate zu rechnen.

 

Zu Frage 3:

Das Sportbad Heidberg wurde 1993 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Derzeit besteht kein Sanierungsbedarf, andernfalls wäre dies im Wirtschaftsplan der Stadtbad GmbH abgebildet.

 

 

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