Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25181-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, für welche städtischen Bäder eine Förderung des Landes über die geplante „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur“ in Anspruch genommen werden kann, und die Ratsgremien darüber zu informieren. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Laut Ursprungsantrag soll sich die Stadtverwaltung um Fördermittel für die Sanierung des Bades Gliesmarode bemühen. Dieser interfraktionelle Änderungsantrag erweitert den Auftrag für die Verwaltung auch auf alle anderen städtischen Bäder, soweit bei diesen Sanierungen oder Modernisierungen anstehen und diese die Fördervoraussetzungen der noch ausstehenden Förderrichtlinie des Landes erfüllen.

Hintergrund: „Zur Stärkung der niedersächsischen Sportstätteninfrastruktur legt die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2025 ein Sportstätteninvestitionsprogramm in Höhe von 25 Millionen Euro auf. Davon gehen 20 Millionen Euro an den kommunalen Sportstättenbau und 5 Millionen Euro an den Vereinssportstättenbau. Die Abwicklung der 20 Millionen Euro erfolgt über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), während der Vereinssportstättenbau über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) gefördert wird. Im LSB organisierte Vereine können im Rahmen der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus Förderanträge beim LSB stellen.

Die Richtlinie des Landes zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus befindet sich zurzeit in der Abstimmung und soll zeitnah in Kraft treten. Gefördert werden soll die Sanierung und Modernisierung der Bäderinfrastruktur, wobei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken den Förderschwerpunkt darstellen sollen. Es ist geplant, dass Kommunen bis zum 31. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung beim MI stellen können. Die Zuwendung soll grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt werden. Finanzschwache Kommunen sollen eine höhere Förderung erhalten können.“ (Quelle: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/sport_kultur_soziales/sport/sportstatten/sportstatteninvestitionsprogramm-62832.html)

Bislang liegt nur ein Entwurf der Förderrichtlinie vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben/hatten Zeit zur Stellungnahme bis zum 20. März 2025. Die endgültige Förderrichtlinie bleibt abzuwarten. Damit fristgerecht alle Fördermöglichkeiten für Braunschweig ausgeschöpft werden können, soll frühzeitig die Förderfähigkeit für alle anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bäderinfrastruktur in Braunschweig geprüft werden, wobei neben den o. g. reinen Lehrschwimmbecken auch Therapiebecken wie z. B. jenes der Hans-Würtz-Schule mit in die Prüfung einbezogen werden sollen. Die Antragstellung kann als Geschäft der laufenden Verwaltung erfolgen. Bis zum im Aussicht gestellten Antragsschluss am 31. Mai 2025 (s. o.) können sogar der Sportausschuss (am 16. Mai 2025) und der Rat (am 27. Mai 2025) mit einbezogen werden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.  

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