Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25457

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Plakate sind regelmäßiger Bestandteil unseres öffentlichen Raumes: in Wahlkampfzeiten die Plakate der Parteien, momentan städtische Plakate als Hinweis auf den Stadtputztag und das gesamte Jahr über Plakate als Werbung für Flohmärkte, Streetfood Festivals oder den Zirkus – also gewerbliche Plakatwerbungen.

Für die Plakate in Wahlkampfzeiten handelt es sich um eine Sondernutzung nach der „Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung)“. Die Verwaltung teilt den einzelnen Parteien mit, wie viele Plakate sie in der Summe im Stadtgebiet aufhängen dürfen und welche Stellen (bspw. Schlossplatz) ausgenommen sind. In Bezug auf die gewerblichen Plakatwerbungen hat die Verwaltung unlängst in der Beantwortung einer Anfrage im Stadtbezirksrat Braunschweig-Süd (211) den Weg wie folgt dargestellt: „Möchte ein Veranstalter plakatieren, stellt er einen Antrag bei Ströer DSM. Diese prüft den Antrag, erstellt eine Auflistung für die Standorte und leitet den Antrag einschließlich der Auflistung an BSM [Braunschweig Stadtmarketing GmbH] weiter. BSM prüft alle Informationen, fasst diese gebündelt zusammen und stellt einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr. Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr erteilt nach Prüfung des Antrags auf Basis der Informationen von BSM die Sondernutzungserlaubnis.“ (DS.-Nr. 25-25019-01). Genehmigungsgrundlage ist also wieder die Sondernutzungssatzung, das Prozedere unterscheidet sich aber grundlegend.

Soweit zur Theorie, in der Praxis kommt es allerdings regelmäßig zu Beschwerden über entweder gar nicht genehmigte Wildplakatierer oder zu lange hängengelassene Plakate. Diese erreichen dann mit gleicher Regelmäßigkeit die Bezirksräte. So gab es bereits im Frühjahr 2020 eine Anfrage im Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach, über die in der Folge auch bei regionalheute.de berichtet wurde. Dort heißt es, dass in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Verstöße gegen die Genehmigungen und daraus resultierend die Zahl der Beschwerden gestiegen seien. Deshalb wollte die Verwaltung geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Genehmigungen prüfen. Trotz dieser Zusage von 2020 hat sich das Problem (insbesondere nach dem Ende der Corona-Pandemie) weiter verschärft. Plakatiert wird an Müllbehältern, Stromkästen, Wartehäusern der BSVG, Bäumen, öffentlichen und privaten Zäunen, Laternen und Strommasten, Telefonzellen. Es ist zu beobachten, dass im gesamten Stadtgebiet, auch in den Randlagen plakatiert wird, zumeist von Anbietern, die mit auswärtigen KFZ-Kennzeichen und Sprintern ohne Firmenaufschriften unterwegs sind. Plakatiert wird in Massen, zum Teil werden die Plakate aufgeklebt, aber auch mit Kabelbindern und Metallschellen befestigt. Was zusätzlich zunehmend einen umweltschädlichen Charakter bekommt. Ähnliches wird in der bereits eingeführten Anfrage im Stadtbezirksrat 211 beschrieben. In ihren Antworten stellt die Verwaltung nicht nur die Genehmigungspraxis dar, sondern auch, wie sie grundsätzlich bei Beschwerden reagiert. Dieser Aspekt kann und soll mit dieser Anfrage jedoch noch weiter beleuchtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Werden ungenehmigte Plakate durch den Zentralen Ordnungsdienst sofort oder erst nach Entfernungsaufforderung an den Verursacher (Wildplakatierer) abgehängt?

Was passiert mit den abgenommenen Plakaten?

Wie erhält der Verursacher (Wildplakatierer) als Störer die Kosten in Rechnung gestellt?  

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