Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25464
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der jährlichen Kriminalstatistik für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Polizeidienststellen um die Erweiterung der jährlich vorgelegten polizeilichen Kriminalstatistik zu ersuchen, und zwar mit folgenden Präzisierungen:
Für diejenigen Bereiche der Stadt, zu denen der Rat am 05.11.2024 sowohl eine (erneuerte) Videoüberwachung, als auch die „Waffenverbotszonen“ beschlossen hatte, erstellt die Polizei zukünftig einen gesonderten Berichtsteil hinsichtlich des Aufkommens von Straftatbeständen des Raubes, aller Arten von Körperverletzungen, Rauschgiftdelikten, Sachbeschädigungen, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Rohheitsdelikten. Die Anzahl der „Fälle mit Messer“ und „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ sollen ebenfalls für die genannten Bereiche gesondert statistisch erfasst und dargestellt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit den Beschlüssen zur erweiterten Videoüberwachung und Einführung von tageszeitlich befristeten Waffenverbotszonen hat der Rat zwar grundlegende Eingriffe in Freiheitsrechte beschlossen, aber keine regelmäßige Evaluierung und Erfolgsbeurteilung dieser langfristigen Maßnahmen angesetzt. Dies kann am unproblematischsten durch Präzisierung der jährlichen polizeilichen Auswertungen anhand von Daten, die sicher und punktgenau vorliegen dürften, nachträglich beizusteuern sein. Über den Nutzen der verhängten Anordnungen erhält der Rat auf diesem Weg ein belastbares Feedback und kann über das weitere Vorgehen an diesen oder anderen Stellen im Stadtgebiet entscheiden. Die in der damaligen Verwaltungsvorlage enthaltene unklare Formulierung einer „Evaluation.. zu gegebener Zeit“ ist angesichts der jährlichen Erhebungen nicht ausreichend.
