Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Implementierung eines weiteren Geschäftsführers/Geschäftsführerin wird zugestimmt.

 

2. Der umgehenden Vornahme einer Ausschreibung zur Auswahl einer Personalberatung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (SKBS) befindet sich in einer Unternehmenskrise, gekennzeichnet unter anderem durch in den letzten Jahren wiederholt ansteigende Unternehmensdefizite in Planung und Ist, regionale Marktanteilsverluste sowie unterdurchschnittliche Produktivität im Vergleich zu anderen kommunalen Maximalversorgern.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschafterin ein Gutachten zur wirtschaftlichen Entwicklung beauftragt, dessen Ergebnisse derzeit durch die Geschäftsführung umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig ist die Geschäftsführung beauftragt, die im vergangenen Jahr durch das SKBS erarbeitete Medizinstrategie 2028 umzusetzen. Die weiterführende Beauftragung der Umsetzungsbewertung des WMC-Gutachtens, mit der dem Aufsichtsrat künftig ein Expertenteam unterstützend zur Seite gestellt wird, befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Auf die Gremienvorlagen DS 24-24703 und DS 24-24711 wird verwiesen, entsprechende vorbereitende Aufsichtsratsbeschlüsse sind erfolgt.

 

SKBS befindet sich in einem baulich-organisatorischen sowie medizinstrategisch-regulatorischen Transformationsprozess, der auf den verschiedenen Führungsebenen erhebliche Managementkapazitäten bindet.

 

Ferner bestehen erhebliche finanzielle Herausforderungen, die weitere Managementkapazitäten binden. Derzeit wird auf Basis des 4. Quartalsberichts von der Geschäftsführung prognostiziert, dass sich das negative Jahresergebnis 2024 nochmals um rd. 6,4 Mio. € auf rd. 76,3 Mio. € (Plan: rd. 53,5 Mio. €) verschlechtern wird. Es läge somit insgesamt um rd. 22,7 Mio. € unter dem Planwert. Hierbei handelt sich deshalb weiterhin um eine Prognose, da derzeit die Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer stattfindet.

 

Die weiteren Abweichungen im 4. Quartal sind im Wesentlichen bei den Positionen sonstige betriebliche Aufwendungen, bei dem Saldo Fördermittel/Sonderposten, bei dem Finanzergebnis sowie den Steuern festzustellen.

 

Aufgrund der seit einiger Zeit anhaltenden negativen wirtschaftlichen Entwicklung sehen Aufsichtsrat und Stadtverwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Geschäftsführung des SKBS. Denn zurzeit sind 18 Organisationseinheiten direkt der Geschäftsführung zugeordnet. Vor dem Hintergrund der bestehenden Herausforderungen und der aktuellen Anforderungen an die Steuerung im medizintechnischen, baulichen sowie kaufmännischen Bereich wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates und in Abstimmung mit dem derzeitigen Geschäftsführer Dr. Goepfert vorgeschlagen, die Geschäftsführung um eine weitere Person zu erweitern. Die wesentliche Expertise und Zuständigkeit im Bereich der weiteren Geschäftsführungsposition soll im betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich liegen.

 

In vergleichbaren Krankenhäusern ist es üblich, dass die Geschäftsführung aus mehreren Personen besteht. Zudem wird Herr Dr. Goepfert altersbedingt in wenigen Jahren ausscheiden. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer erforderlichen Einarbeitungszeit von zwei bis drei Jahren für ein Krankenhaus der Größe des SKBS ist die Erweiterung der Geschäftsführung folgerichtig.

 

Der Gesellschaftsvertrag sieht bereits vor, dass das SKBS von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet werden kann. Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung müsste im Hinblick auf die im Rahmen des Verfahrens festzulegenden Kompetenzen im weiteren Verlauf angepasst werden. Die formale Zuständigkeit liegt hierfür beim Aufsichtsrat.

 

Das Verfahren zur Suche einer weiteren Geschäftsführung soll in der im Konzern Stadt üblichen Weise nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung gestartet werden. Einzelheiten des weiteren Verfahrens werden durch den Aufsichtsratsvorsitzenden gesteuert, ein Auswahlgremium wird eingesetzt.

 

Die Bestellung eines weiteren Mitglieds der Geschäftsführung sowie die Festlegung der wesentlichen Vertragsinhalte bedürfen nach Abschluss des Verfahrens eines Anweisungsbeschlusses des FPDA an die Gesellschafterversammlung.
 

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