Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25436-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Notfallversorgung für wohnungslose Menschen mit Migrationshintergrund
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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26.03.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Bürgermitgliedern des Ausschusses für Vielfalt und Integration vom 12. März 2025 [DS 25-25436] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Jede Person, die wohnungslos geworden ist und bei der Stadt Braunschweig Hilfe sucht, erhält zur Überbrückung einer bestehenden kurzfristigen Obdachlosigkeit eine Unterbringung in sogenannten Noträumen.
Darüber hinaus unterhält die Stadt Braunschweig für eine berechtigte längerfristige Unterbringung wohnungsloser Menschen verschiedene Einrichtungen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Neben zentralen und dezentralen Einrichtungen für Männer gibt es ebenfalls dezentrale Standorte für Frauen, Paare und Familien.
Mit Hilfe von Sachspenden können Kleidung und Hygieneartikel in einer geringen Stückzahl gestellt werden.
Für manche ist die Rückreise in ihr Herkunftsland eine Lösung, wenn sie hier keine Leistungsansprüche haben. In anderen Fällen muss erst die Gesamtsituation durch die Sozialarbeit geklärt werden. Eine längerfristige Aufnahme in die Wohnungslosenunterkunft wird dabei geprüft.
Die von der Stadt untergebrachten Menschen sind angehalten sich während der Zeit der Unterbringung mit privatem eigenem Wohnraum zu versorgen. Soweit möglich erhalten sie Unterstützung bei der städtischen Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) im Fachbereich Soziales und Gesundheit.
Zu 2.:
Zur Versorgung in Notunterkünften s. unter 1.
Die diversen Migrationsberatungsstellen haben oft den Erstkontakt und sind Anlaufstelle zur Klärung und Weitervermittlung ins Hilfesystem.
Im Vorfeld von Wohnungslosigkeit berät die Stadt Braunschweig umfassend, um Wohnraum zu erhalten. Dabei werden auch Leistungsansprüche geklärt, an die Leistungsträger vermittelt und bei der Antragstellung geholfen. Die Betroffenen können zunächst Lebensmittelgutscheine erhalten.
Die Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten hat ein Hilfs- und Beratungsangebot für insbesondere obdachlose EU- Bürger*innen ohne Leistungen im Tagestreff Iglu. Dort wird geprüft, ob evtl. Ansprüche bestehen. Ggf. werden weitere Hilfen eingeleitet. Es werden Mahlzeiten, das Waschen von Wäsche, Duschen etc. angeboten. Die Hilfe ist kostenlos.
KlaRissa bietet als Anlaufstelle für Prostituierte / Sexarbeiterinnen ebenfalls existenzsichernde Beratung an und klärt Leistungsansprüche.
Zu 3.:
Die unter 1. und 2. genannten Angebote leisten eine existenzielle Notversorgung und Unterstützung.
