Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25503
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkraumkonzept Veloroute
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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22.04.2025
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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23.04.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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13.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne der Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Veloroute Schöppenstedter Turm und dem daraus resultierenden Parkraumkonzept um eine Planung, die eine über die Grenzen der Stadtbezirke hinausgehende Funktion besitzt, für die der AMTA beschlusszuständig ist.
Anlass
Wie bereits mit DS 24-23606-01 angekündigt, hat die Verwaltung im Zuge der Umsetzung der Veloroute Schöppenstedter Turm ein Parkraumkonzept zur Verlagerung der entfallenden Parkplätze in der Helmstedter Straße in das Umfeld erarbeitet. In den an die Veloroute angrenzenden Straßen werden die Parkplatz-Nutzungen dafür bedarfsorientiert neu sortiert. Die Verwaltung hat dieses Konzept am 20.03.2025 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt.
Die Straßenverkehrsordnung bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Parkzeit oder Bevorrechtigung bestimmter Nutzergruppen. Die durch die Umstrukturierung der Helmstedter Straße betroffenen Nutzergruppen sind hauptsächlich Kunden und Bewohner. Entsprechend werden Parkplatzangebote für diese Nutzergruppen im Umfeld der Helmstedter Straße ausgewiesen.
Bewohner
Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen, die tagsüber für die Allgemeinheit zur Nutzung mit Parkscheibe freigegeben sind („Mischprinzip“), hat sich im Gebiet um die Stadthalle südlich der Helmstedter Straße bereits bewährt. Parkplätze sind dabei für die Allgemeinheit von 8 Uhr bis 18 Uhr für maximal 3 Stunden mit Parkscheibe nutzbar (Bewohner ausgenommen), zwischen 18 Uhr und 8 Uhr dürfen dort nur Bewohner mit Parkausweis parken.
Dieses Prinzip soll auch auf den Bereich nördlich der Helmstedter Straße übertragen werden. Das entspricht im Grundsatz auch der Anregung (DS 24-23184) des Stadtbezirksrates im Östlichen Ringgebiet.
Es bietet sich an, in den Wohnstraßen nördlich der Helmstedter Str. bzw. Kastanienallee zunächst ca. 50 % der öffentlichen Parkplätze im Mischprinzip zu beschildern (Anlage 1). Eine Erhebung der Nutzergruppen hat ergeben, dass der überwiegende Anteil der Nutzer der Parkplätze Bewohner sind. Es sollen aber auch weiterhin Parkmöglichkeiten für Langzeitbesucher zur Verfügung stehen. Die Straße Am Wasserturm erhält keine Bewohnerparkplätze, da den Bewohnern hier eine Tiefgarage zur Verfügung steht.
Südlich der Helmstedter Straße bzw. Kastanienallee besteht aufgrund der Berufsschule tagsüber ein besonderer Bedarf an Langzeitparkplätzen. In der südlichen Helmstedter Straße werden die Parkplätze auf der Südwestseite im Mischprinzip ausgewiesen. Die Bolchentwete ist aufgrund ihrer Nähe zur Berufsschule als Langzeitparkgebiet vorgesehen. Die Bewohnerparkplätze der Bolchentwete werden in der Franz-Trinks-Straße abgebildet, die somit vollständig im Mischprinzip beschildert wird.
Im Steintorwall werden zusätzliche Bewohnerparkplätze auf der Westseite ausgewiesen und die bestehenden Bewohnerparkplätze von der Ostseite auf die Westseite verlegt, um die Beschilderung zu reduzieren und eindeutiger zu machen. Im Steintorwall stehen die Bewohnerparkplätze, wie in der Innenstadt üblich, dauerhaft nur den Bewohnerparkausweisinhabern zur Verfügung.
Die Carsharingstation wird von der Helmstedter Straße in den Nahbereich verlegt. Eine Zusage des Anbieters Sheepersharing für den finalen Standort steht aktuell jedoch noch aus.
Überlappungszone für das Bewohnerparken
Für die Einrichtung der Bewohnerparkplätze nördlich der Helmstedter Straße wird eine neue Bewohnerparkzone mit der Bezeichnung 120B angelegt. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz im Bereich zwischen Helmstedter Straße, Altewiekring, Jasperallee und Okerumflut.
Anders als bisher üblich sollen den Parkausweisinhabern jedoch auch Bewohnerparkplätze außerhalb ihrer Parkzone zur Verfügung stehen. Diese „Überlappung“ der Parkzonen wurde bereits im Inselwall erfolgreich angewendet und soll nun auf Wunsch der Anlieger auch im Bereich der Helmstedter Straße umgesetzt werden. Bewohner mit Parkausweis 120B können so zukünftig im Bereich zwischen Leonhardstraße, Jasperallee und Altewiekring sowie im Steintorwall und Magnitorwall alle Bewohnerparkplätze ohne Zeitbeschränkung, sowie auch alle gebührenpflichtigen Parkplätze kostenfrei nutzen (Anlage 2). Sofern Parkplätze in der Museumstraße erhalten bleiben, wären auch diese entsprechend nutzbar.
Für Bewohner mit Parkausweis 132 (Bestandsgebiet um die Stadthalle) sind die Bewohnerparkplätze um die Helmstedter Straße sowie die Parkplätze im Steintorwall und Magnitorwall (ggfs. Museumstraße) ebenfalls freigegeben, um auch für diese Bewohnerparkzone die „Überlappung“ einzurichten.
Kunden
Für Kunden der an der Helmstedter Straße ansässigen Gewerbebetriebe werden Kurzzeitparkplätze in den unmittelbar an die Helmstedter Straße angrenzenden Straßen ausgewiesen (Anlage 1). Diese Parkplätze sind, wie im Bestand, mit Parkscheibe für maximal eine Stunde nutzbar. Die Anzahl dieser Parkplätze entspricht in etwa der entfallenden Kurzzeitparkplätze an der Helmstedter Straße (ca. 30 Stück). Die Parkscheibenpflicht gilt dabei wie bisher nur zwischen 8 Uhr und 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeit gibt es keine Beschränkung der Parkzeit auf diesen Parkplätzen.
Bewohner mit Parkausweis sind auf diesen Kurzzeitparkplätzen nicht von der Höchstparkdauer befreit.
Jeweils ein Behindertenparkplatz wird auf Wunsch der Anlieger in der südlichen Parkstraße und in der nördlichen Bertramstraße eingerichtet.
Halten/Liefern/Handwerker
Entlang der Helmstedter Straße wird ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) angeordnet. Im eingeschränkten Haltverbot ist das Halten bis zu drei Minuten zulässig, das ohne Verzögerung durchgeführte Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen ist von der Zeitbegrenzung ausgenommen.
Handwerksbetriebe, die für die Ausführung ihrer Arbeiten auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen, die zum Parken auf Parkscheiben- und Bewohnerparkplätzen sowie im eingeschränkten Haltverbot während der auszuführenden Arbeiten berechtigt.
Öffentlichkeitsveranstaltung
Das Parkraumkonzept wurde im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung zur Veloroute Schöppenstedter Turm am 20.03.2025 vorgestellt. Das Konzept wurde von den Anwesenden positiv aufgenommen. Insbesondere die Entlastung des Quartiers vom Pendlerparken in den betreffenden Straßen bei gleichzeitiger Ermöglichung des Anwohner- und Besucherparkens fand Zustimmung.
Umsetzung
Die Umsetzung des Parkraumkonzepts erfolgt durch die Aufstellung der Beschilderung im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages. Der Verwaltung entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. Die Beschilderung erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen an der Helmstedter Straße und Museumstraße. Die Anlieger werden mit ausreichend zeitlichem Vorlauf per Wurfsendung über die Änderungen informiert. Bewohnerparkausweise können online oder in den verschiedenen Bürgerbüros beantragt werden.
Die Auslastung sowie die Nachfrage nach den verschiedenen Parkplätzen im Gebiet wird von der Verwaltung beobachtet. Eine bedarfsorientierte Anpassung der Anzahl der Kurzzeit- und Bewohnerparkplätze ist möglich. Der Anteil an Bewohnerparkplätzen darf 75 % aller Parkplätze im Gebiet jedoch nicht überschreiten.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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204,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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72,2 kB
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