Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25462-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die o. g. Anfrage der AfD-Fraktion vom 19.03.2025 beantwortet die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) und Braunschweig Zukunft GmbH (BSZ) wie folgt:  

 

Zu Frage 1.:

Nein.

 

Zu Frage 2.:

Im Rahmen des Förderprogramms Resiliente Innenstädte besteht die Möglichkeit, öffentliche, frei zugängliche Plätze auch temporär durch die Schaffung von beispielsweise sozialen, am Gemeinwesen orientierten oder kulturellen Begegnungsorten und Treffpunkten, zu gestalten und zu beleben. Inwieweit Stadtgärten den Fördergegenstand 2.1.3 erfüllen, wäre mit der NBank zu besprechen, über die die Förderfähigkeitsprüfung sowie die Bewilligung und finanzielle Bearbeitung der Projekte erfolgt. Investive Maßnahmen des Förderprogramms müssen in stärker entwickelten Regionen (SER) wie Braunschweig allerdings bei Beantragung zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 240.000 Euro umfassen. Die Gesamtkosten des Stadtgartens auf dem Platz der Deutschen Einheit, den die BSM im Jahr 2022 im Rahmen des Förderprogramms Perspektive Innenstadt umgesetzt hat, beliefen sich auf rund 30.000 € (brutto) für die Umsetzung durch ein Gartenbauunternehmen, sowie rund 20.000 € (brutto) für die Bewerbung, Bewachung und das Rahmenprogramm. Der BSM liegen bereits Reservierungen für Veranstaltungen auf dem Schlossplatz vor, sodass im Jahr 2025 nur im Juli die Nutzung einer Fläche über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen möglich wäre. Da die finanzielle Schwelle mit einem Stadtgarten nicht erreicht werden kann, müsste die Konzeption ausgeweitet werden, die wiederum einen höheren Platzbedarf hätte, sodass eine Umsetzung erst für das Jahr 2026 zu prüfen wäre.

 

Zu Frage 3.:

Dadurch, dass die Okerterrassen im Rahmen des „Resiliente Innenstädte“-Förderprogramms nicht umgesetzt werden können, sind für das Projekt Okerterrassen eingeplante Mittel in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro (davon ca. 462.000 Euro Fördermittel) für andere Projekte frei. Der maximale Durchführungszeitraum von Vorhaben im Rahmen der aktuellen EU-EFRE-Förderperiode läuft bis zum 31.12.2028, sodass seitens der Verwaltung eine Beantragung und Abwicklung weiterer Anträge realisierbar erscheint. Derzeit laufen die entsprechenden Planungen für solche Projekte im vorgegebenen Rahmen der Förderrichtlinie.

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