Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25248-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 322 vom 19.02.2025 [25-25248] wird wie folgt Stellung genommen: 
 

Für die Stadt Braunschweig besteht ein Auftragsvollzug zur Aufstellung von externen Notfallplänen auf Basis des §101 Absatz 1 StrSchG nur nach Maßgabe von landesrechtlichen Bestimmungen. Hier hat der Landesgesetzgeber die Regelungen §101 Absatz 1 StrSchG in den §10a und 10c Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz konkretisiert. Von der Firma Eckert & Ziegler geht nach Darstellung der Genehmigungsbehörde kein besonderes Risiko im Sinne §10a und 10c NKatSG aus.

 

Zusammenfassend stellen sowohl die Verwaltung als auch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz fest, dass es für die örtliche Katastrophenschutzbehörde keine Veranlassung für besondere Planungen gibt, die über die allgemeine Katastrophenabwehr hinaus auszuführen sind. Die Stellungnahme des MU ist dieser Antwort beigefügt.



 

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Anlagen

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