Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25627
Grunddaten
- Betreff:
-
Naumburgstraße, Erneuerung des Versorgungsnetzes (Fernwärme, Trinkwasser, Elektro) Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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14.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Das Gebiet Naumburgstraße gehörte ursprünglich komplett der Stadt Braunschweig. Alle Gebäude sind über ein stadtinternes Versorgungsnetz angeschlossen. Durch den Verkauf einiger Liegenschaften tritt die Stadt Braunschweig als Versorger auf. Das Auftreten als Netzbetreiber und Energieversorger ist durch das Energiewirtschaftsgesetz gesetzlich verboten. Zudem ist das Versorgungsnetz marode. In diesem Zuge soll das komplette Netz ausgetauscht und an den Versorger BS Netz als Betreiber übergeben werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Erneuerung der Infrastruktur auf dem Gelände.
Ein Raumprogramm liegt nicht vor und ist nicht erforderlich.
4. Erläuterungen zur Planung
Das Versorgungsnetz versorgt die Gebäude der Naumburgstraße mit Strom, Trinkwasser und Fernwärme. Das marode Leitungsnetz führt immer wieder zu Störungen oder Ausfällen (Stromausfälle, Ausfall der Fernwärme durch Leitungsbruch). Zudem sind die Schächte/ Gänge, in denen die Leitungen und Zähler liegen, teilweise einsturzgefährdet.
Die Stromausfälle sind auf zu gering dimensionierte Stromleitungen zurückzuführen. Die nötige Leistung aus den heutigen Verhältnissen kann nicht vorgehalten werden. Zudem hat ein Wasserrohrbruch vor einigen Jahren dazu geführt, dass das ganze Gebiet nicht beheizt werden konnte. Der Trinkwasserzähler liegt in einem Schacht, der einsturzgefährdet ist und in dem ein Ablesen der Zählerstände durch BS-Netz nicht mehr möglich ist.
Alternativen bestehen nicht, da Netzbetreiber und Versorger durch das Energiewirtschaftsgesetz getrennt sein müssen (Unbundling). Der Zustand des Versorgungsnetzes ist mittlerweile so desolat, dass es jederzeit ausfallen kann. Die Stadt Braunschweig hat nicht die Möglichkeiten, kurzfristig zu reagieren, da das Maß an Reparaturen ausgereizt wurde.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Erneuerung der vorhandenen Infrastruktur auf dem Gelände. Regenerative Energien werden hier nicht neu eingeplant.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung vorhandener Infrastruktur auf dem Gelände der Naumburgstraße. Es handelt sich zudem um öffentlichen Raum. Die neu zu verlegenden Leitungen sind unter der Erde und haben keine Auswirkungen auf die Barrierefreiheit. Es sind keine weiteren Maßnahmen für Menschen mit Behinderung erforderlich.
7. Kosten
Aufgrund der Kostenberechnung vom 07.04.2025 ergeben sich für die Baumaßnahme Gesamtkosten inkl. Indizierung von insgesamt 3.756.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll im Jahr 2025 beauftragt werden, im April 2026 beginnen und bis spätestens Oktober 2026 fertiggestellt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushalt 2025 ff. / IP 2024–2029 sind bei dem Projekt Areal Naumburgstraße, Trennung Leitungsnetze (4E.210411) folgende Gesamtkosten und Jahresraten geplant:
Gesamtkosten in T € | bis 2024 in T € | 2025 in T € | 2026 in T € | 2027 in T € | 2028 in T € | 2029 in T € | Restbedarf
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2.600,0 | 1.000,0 | 1.600,0 |
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Die Umsetzung des Projektes hat im Jahr 2025 zu erfolgen, da davon die weitere Nutzungsfähigkeit der Gebäude und damit die Betriebsfähigkeit der städtischen Nutzer abhängig ist.
Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist es, dass die bisher eingeplanten Haushaltsmittel im Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Darauf aufbauend soll die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten in Höhe von 1.156.000 € überplanmäßig beantragt werden. Der Antrag wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen unter Berücksichtigung der Deckungsvorschläge zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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15,4 kB
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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