Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25533

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In Abschnitt 3.4 (rderung der Vereinsentwicklung) der derzeit gültigen Sportförderrichtlinie sind unter 3.4.1 die Zuschüsse für Sportvereine für lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer geregelt. 

Weiter heißt es dort: „Die Stadt kann Sportvereinen für Übungsleiterinnen und -leiter bzw. Trainerinnen und Trainer mit gültiger DOSB-Übungsleiterlizenz Zuschüsse gewähren, sofern sie für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Honorar erhalten haben. Die Sportvereine melden die Anzahl der Lizenzen, für die sie einen Zuschuss beantragen. Jede Lizenz erhält den Punktwert 1, Lizenzen im Präventionsbereich (Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“) erhalten den Punktwert 1,5, Lizenzen im Kinder- und Jugendbereich (Übungsleiter-C Breitensport Kinder / Jugendliche oder Übungsleiter-C Breitensport Kinder) den Punktwert 1,5. Das zur Verfügung stehende Budget wird dann entsprechend der Anzahl der erreichten Punkte verteilt.

Viele Übungsleiter*innen und Trainer*innen haben keine C-Lizenz oder zumindest keine explizite C-Lizenz Breitensport Kinder / Jugendliche oder Breitensport Kinder – leisten aber dennoch gute und wichtige Arbeit. Dazu sind Übungsleiter*innen / Trainer*innen mit B-Lizenz tätig, die aber keine explizite B-Lizenz „Sport in der Prävention“ haben.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1) Warum werden nur explizite B-Lizenzen „Sport in der Prävention“ mit 1.5 Punkten bzw. C-Lizenzen „Breitensport Kinder / Jugendliche oder Breitensport Kinder“ mit 1.0 Punkten anerkannt und keine anderen B- oder C-Lizenzen?

2) Nach welchen Kriterien ermitteln andere Kommunen die Höhen der Fördermittel für Übungsleiter*innen?

3) Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, um die Zuschussstaffelung für Übungsleiter*innen / Trainer*innen neuzugestalten und dabei auch Übungsleiter*innen / Trainer*innen ohne Lizenz mit 0.5 Punkten zu berücksichtigen? 

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