Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25477-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion (Herr Waldemar Gottkowski) vom 25.03.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Geschäfte in der Kuhstraße sind nach wie vor über Ölschlägern und die Karrenführerstraße erreichbar. 

 

Da das Magniviertel als Parkzone (Zeichen 314.1) ausgewiesen ist, ist es nicht möglich, innerhalb der Zone gesonderte Regelungen zur Höchstparkdauer auf einzelnen Parkplätzen zu treffen. Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit, Kurzzeitparkplätze im Magniviertel einzurichten.

Lediglich Lieferzonen (eingeschränktes Haltverbot) können innerhalb dieser Zone ausgewiesen werden. In Lieferzonen ist das Parken explizit ausgenommen, zulässig ist nur das Halten bis zu 3 Minuten oder Liefer- und Ladevorgänge bzw. das Ein- und Aussteigen von Personen (dies kann auch mehr als 3 Minuten in Anspruch nehmen, wenn erkennbar ist, dass der Vorgang ohne Verzögerung durchgeführt wird). Als Lieferzone steht beispielsweise die eingeschränkte Haltverbotszone in der Mandelnstraße zur Verfügung.

 

In der Kuhstraße stehen darüber hinaus 6 Parkplätze zur Verfügung, die durch die Möglichkeit einer minutengenauen Zahlung beim Handyparken bzw. durch Einwurf kleiner Münzbeträge auch als Kurzzeitparkplätze genutzt werden können.
 

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