Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-22710-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Hopfengarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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23.04.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 24.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung prüft die Verkehrssituation im Hopfengarten und berichtet im Stadtbezirksrat über diese zusammen mit möglichen Verbesserungsmaßnahmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf Grund des Beschlusses erfolgte eine Untersuchung der aktuellen Verkehrssituation im Hopfengarten.
Ausgangslage
Die Straße Hopfengarten verbindet die Kastanienallee mit der Georg-Westermann-Allee, liegt in einer Tempo 30-Zone und dient der Erschließung der anliegenden Mehrfamilienhäuser. Der Straßenquerschnitt im Hopfengarten weist eine Fahrbahnbreite von rund 4,40 m inklusive beidseitiger Gossen sowie beidseitigen Längsparkstreifen mit einer Breite von rund 1,80 m auf. Im Bestand werden die ca. 30 cm breiten Gossen allerdings zusätzlich zum Parken genutzt, wodurch eine nutzbare Fahrbahnbreite von nur ca. 3,80 m verbleibt.
Gemäß den aktuell gültigen Regelwerken ist die im Bestand nutzbare Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr Pkw-Pkw damit zu gering. Der Begegnungsverkehr Pkw-Fahrrad ist mit eingeschränkten Bewegungsspielraum jedoch möglich (siehe Abb.1).

Abbildung 1: Erforderlicher Raumbedarf für den Begegnungsfall Pkw-Pkw (links) und Pkw-Rad (rechts) gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße, Ausgabe 2006 (RASt 06), (Klammermaße: mit eingeschränkten Bewegungsspielraum)
Im Verlauf der Straße befindet sich eine Kita, welche zu den Bring- und Abholzeiten zusätzlichen Verkehr erzeugt. Weiterhin befindet sich in der Straße ein Nahversorger mit Parkplatz, welcher über die Straße Hopfengarten angefahren und beliefert wird.
Im Verlauf der Straße sind im Bestand lediglich zwei größere Ausweichmöglichkeiten (Platz für max. zwei Pkw) in den Einmündungen Grünstraße und Heinrich-Heine-Straße vorhanden. Weiterhin sind drei kleine Ausweichmöglichkeiten in der Zufahrt zum Parkplatz des Nahversorgers, der Zufahrt zwischen Haus-Nr. 8 bis 10 sowie der Zufahrt zwischen Haus-Nr. 15 und 16 vorhanden. Sobald mehrere Kfz die Straße hintereinander befahren, ist die Kapazität der Ausweichmöglichkeiten schnell erschöpft. Dann sind Rückwärtsfahrten in evtl. freie Parkplätze erforderlich. Dies ist insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefährlich, da diese dann ggf. durch die zurücksetzenden Kfz übersehen werden können.
Sowohl die Polizei, die Einsatzleitung der Feuerwehr, als auch ALBA haben auf Anfrage mitgeteilt, dass ein Begegnungsverkehr im Hopfengarten nicht möglich ist und es dadurch in der Vergangenheit bereits vermehrt zu problematischen Situationen gekommen ist.
Aktueller Sachstand
Verkehrsunfälle mit Radfahrenden sind polizeilich bislang nicht bekannt. Allerdings ergab eine Auswertung für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt über 70 aufgenommene Unfälle, jeweils mit den Ursachen Fehler beim Rückwärtsfahren oder zu geringer Seitenabstand. Aufgrund des Unfallgeschehens wurde die Verkehrssituation im Hopfengarten bereits in der Unfallkommission behandelt, dringender Handlungsbedarf festgestellt und die Empfehlung ausgesprochen, zur Reduzierung des Unfallaufkommens, eine Einbahnstraßenregelung einzurichten.
Aus Sicht der Feuerwehr wird eine Einbahnstraßenregelung begrüßt, da dies eine Verbesserung hinsichtlich der Durchfahrbarkeit darstellt. Zunächst hatte dabei die Feuerwehr angegeben, dass eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Kastanienallee (Norden) empfohlen wird, um den Schutzerreichungsgrad nicht zu verschlechtern.
Aus verkehrlicher Sicht ist die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung mit den Nachteilen verbunden, dass eine Verkehrsverlagerung der nicht mehr befahrbaren Gegenrichtung auf umliegenden Straßenzüge erfolgt sowie bestimmte Örtlichkeiten innerhalb der Einbahnstraße nicht mehr auf kürzesten Weg erreichbar sind, sondern Umwegfahrten in Kauf genommen werden müssen. Zudem zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass, ungeachtet einer Geschwindigkeitsbeschränkung, Einbahnstraßen in der Regel ein höheres Geschwindigkeitsniveau aufweisen, als Straßen mit Gegenverkehr.
In der östlichen Parallelstraße des Hopfengartens, der Hartgerstraße, besteht bereits eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden, die sich laut Auskunft der Polizei bewährt hat.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsanalyse im Hopfengarten fand Ende Oktober 2024 ein Ortstermin mit Stadtbezirksratsmitgliedern, Mitarbeitenden des ansässigen Nahversorgers, der Polizei sowie der Verwaltung statt. Dabei wurde die aktuelle Verkehrssituation, die Problemlage sowie die zwei im Folgenden aufgeführten Varianten zur Verbesserung der Situation von der Verwaltung vorgestellt.
- Variante 1 – Ausweitung der Ausweichmöglichkeiten in der Straße Hopfengarten
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssituation im Begegnungsfall Pkw-Pkw wäre durch die Ausweitung der vorhandenen Ausweichmöglichkeiten umsetzbar. Um das Rückwärtsfahren bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit zu minimieren und um ein zügiges Anfahren der Ausweichmöglichkeiten zu gewährleisten, wird eine Ausweitung auf ca. alle 15 bis 20 m mit einer Länge von mindestens 7 m empfohlen. Um dies umzusetzen ist an den überwiegenden Teil der vorhandenen Zufahrtsbereiche im Längsparkstreifen die Anordnung von absoluten Halteverboten erforderlich. Die Länge des Parkraums im Hopfengarten würde sich damit insgesamt um ca. 35 m reduzieren. Dies entspricht bei nicht markierten Parkplätzen mit einer durchschnittlichen Länge von 5,50 m in Summe ca. 7 Parkplätzen.
- Variante 2 – Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße Hopfengarten in Richtung Norden
Bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung würden die Hauptunfallursachen mit zu geringem Seitenabstand und Fehlern beim Rückwärtsfahren zum Erreichen von Ausweichmöglichkeiten, durch Wegfall des Begegnungsfall Pkw-Pkw gänzlich entfallen. Diese Variante wird von der Unfallkommission zur Verbesserung der Verkehrssituation und Reduzierung des Unfallaufkommens empfohlen. Aufgrund der Rückmeldung von der Einsatzleitung von der Feuerwehr wurde eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Norden betrachtet.
Da im Bestand die Belieferung des ansässigen Nahversorgers überwiegend mit Lkw von Norden kommend erfolgt, ist bei einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Norden ein Rückwärtseinfahren mit einem großen Lkw auf den Parkplatz aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten ohne Überfahren der Längsparkstände nicht möglich. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Ortstermins abgestimmt, dass die Verwaltung zusätzlich die folgenden zwei Varianten überprüft und das Ergebnis dem Stadtbezirksrat mitteilt:
- Variante 3 – Anpassung der Zufahrtssituation zum Nahversorger
Prüfung, ob die Zufahrt verbreitert werden kann, so dass bei Entfall eines Baumes im Gehwegbereich vor dem Parkplatz des Nahversorgers und einer baulichen Ertüchtigung des Gehweges zur Überfahrbarkeit mit Lkw die Zufahrtsituation so verbessert werden kann, dass eine Anlieferung aus Richtung Süden kommend ohne Überfahren des westlichen Längsparkstreifens möglich ist.
Ergebnis: Eine Prüfung des Bestandsbaumes im Gehwegbereich vor dem Parkplatz des Supermarkts hat ergeben, dass der Baum entfallen könnte, wenn in direkter Nachbarschaft eine neue Baumscheibe mit einer klimaresilienten, standortgeeigneten Art mit einer Baumscheibengröße von mind. 12 m² angelegt wird. Eine Fläche für eine Baumscheibe in der Größenordnung steht im Bestand für eine Ersatzpflanzung in direkter Nachbarschaft nicht zur Verfügung.
- Variante 4 – Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Hopfengarten Richtung Süden und Drehen der Einbahnstraßenregelung in der Parallelstraße Hartgerstraße Richtung Norden (um die Anliefersituation zum Nahversorger wie heute beizubehalten).
Ergebnis: Eine erneute Überprüfung der Erreichbarkeit der Feuerwehr mit dem aktuellen georeferenzierten Einsatzleitsystem hat ergeben, dass eine Einbahnstraßenregelung im Hopfengarten Richtung Süden Zeitvorteile gegenüber einer Verkehrsführung Richtung Norden bietet. Dadurch hat sich die bevorzugte Einbahnstraßenrichtung geändert und wird aus Sicht der Feuerwehr die Fahrtrichtung Süden bevorzugt.
Auch bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden entfallen die Hauptunfallursachen mit zu geringem Seitenabstand und Fehlern beim Rückwärtsfahren zum Erreichen von Ausweichmöglichkeiten.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird von der Unfallkommission zur Verbesserung der Verkehrssituation und Reduzierung des Unfallaufkommens empfohlen.
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße wird auch vom Nahversorger die Fahrtrichtung Süden bevorzugt.
In der östlichen Parallelstraße, der Hartgerstraße, besteht bereits eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden, welche sich laut Auskunft der Polizei bewährt hat. Um jedoch die verkehrlichen Nachteile bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Hopfengarten in Richtung Süden zu minimieren, empfiehlt die Verwaltung die Einbahnstraßenregelung in der Hartgerstraße umzudrehen. So wirkt sich eine Verkehrsverlagerung der nicht mehr befahrbaren Richtung in der Straße Hopfengarten nicht weiträumiger auf weitere Straßenzüge aus und Umwegfahrten werden auf ein Minimum reduziert. Ein Drehen der Einbahnstraßenrichtung in der Hartgerstraße in Richtung Norden ist durch Anpassen der Beschilderung ohne baulichen Aufwand möglich.
Auf Grundlage der Prüfergebnisse der zusätzlichen Varianten sind aus Sicht der Verwaltung die Varianten 1 und 4 zur Verbesserung der Verkehrssituation im Hopfengarten denkbar:
