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ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25555

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Niedersachsen ist im Bereich der sogenannten „Allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG“ (nicht unter den spezifischeren Kategorien mit dem Code 7340 erfasst) ein drastischer Anstieg bei jungen Menschen unter 21 Jahren zu verzeichnen:

 

hrend im Jahr 2023 in dieser Altersgruppe 249 solcher Verstöße registriert wurden, stieg die Zahl im Jahr 2024 auf 2.141. Dies entspricht einer Steigerung von über 750 %. Diese Entwicklung fällt zeitlich in eine Phase tiefgreifender gesetzlicher und gesellschaftlicher Veränderungen im Umgang mit Cannabis. Zwar wurde mit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 der Besitz und Konsum geringer Mengen für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legalisiert r Minderjährige bleibt Cannabis jedoch weiterhin verboten. Die gestiegenen Fallzahlen in der PKS legen jedoch nahe, dass sich der Drogenkonsum Jugendlicher nicht auf Cannabis beschränkt, sondern dass insbesondere der Konsum anderer psychoaktiver Substanzen zunimmt ufig abseits des öffentlichen Fokus. 

 

Besonders besorgniserregend ist die zunehmende Verwendung von Benzodiazepinen („Benzos“) und Opioiden bei Jugendlichen. Diese Entwicklung ist kein rein lokales Phänomen, sondern lässt sich seit der Corona-Pandemie bundesweit beobachten. Studien und Fachberichte zeigen, dass während der Lockdowns, bedingt durch Isolation, Unsicherheit und fehlende soziale Kontrolle, der Konsum sogenannter „Downer“ wie Beruhigungsmittel und Schmerzmittel unter Jugendlichen zugenommen hat. Der häufige Aufenthalt zu Hause, mangelnde Freizeitangebote sowie psychische Belastungen in Familien und Schulen haben dazu beigetragen, dass riskante Konsummuster entstehen konnten vielfach unbemerkt von Fachstellen.

 

Gerade bei Jugendlichen aus einem strukturell stark belasteten Umfeld, die durch das Jugendamt betreut oder in Obhut genommen wurden, besteht ein erhöhtes Risiko, mit diesen stark abhängig machenden Substanzen in Kontakt zu kommen. In stationären Einrichtungen, Wohngruppen oder in unbegleiteten Lebensformen treffen Jugendliche häufig auf Gleichaltrige mit ähnlichen Problemlagen, wodurch sich problematische Konsummuster verstärken können. Die Niedrigschwelligkeit der Beschaffung über soziale Medien und der teils unkontrollierte Mischkonsum (oft in Kombination mit Alkohol) erhöhen die gesundheitlichen Risiken erheblich.

 

Die derzeitige Praxis, betroffenen Jugendlichen primär den regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatungsstelle zu vermitteln, reicht nicht aus, um der Komplexität der Problematik gerecht zu werden. Zwar leisten Beratungsstellen wichtige Arbeit, doch sie können allein nicht alle relevanten Lebensbereiche der Jugendlichen abdecken insbesondere nicht, wenn diese sich in akuten psychischen Krisen oder instabilen Wohnverhältnissen befinden. Hier bedarf es zusätzlicher präventiver, medizinischer und sozialpädagogischer Angebote, die niedrigschwellig und zielgruppengerecht gestaltet sind, um junge Menschen frühzeitig zu erreichen und zu stabilisieren.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Verwaltung angesichts des drastischen Anstiegs der Verstöße gegen §29 BtMG bei Jugendlichen unter 21 Jahren in Niedersachsen für den Zuständigkeitsbereich der Kommune bzw. des Jugendamtes zu den konsumierten Substanzen (insbesondere Benzodiazepine und Opioide) vor?

 

2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass insbesondere durch das Jugendamt betreute oder in Obhut genommene Jugendliche frühzeitig erreicht, gesundheitlich aufgeklärt und suchtpräventiv begleitet werden auch über die reine Vermittlung an Drogenberatungsstellen hinaus?

 

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant oder notwendig, um dem zunehmenden Konsum gefährlicher Substanzen wie Benzodiazepinen und Opioiden bei jungen Menschen zu begegnen – insbesondere in enger Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und ggf. medizinisch-psychiatrischen Fachstellen? 

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