Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25538
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsüberlassung Gemeinschaftshaus Harxbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Entscheidung
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29.04.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09. April 2025 hat Herr Giefers die Nutzung des Gemeinschaftshauses Harxbüttel für die Durchführung eines Yoga-Kurses ab 08. Mai 2025 jeden Donnerstag von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr beantragt.
Der beantragte Nutzungszeitraum steht nach der Aussage der das Gemeinschaftshaus verwaltenden Freiwilligen Feuerwehr Harxbüttel zur Verfügung.
Es wird von einer bezirklichen Nutzung ausgegangen; entsprechend wird der Nutzungszeitraum nicht befristet.
Das Entgelt wird nach der Gebührensatzung für Gemeinschaftshäuser von der das Haus verwaltenden Freiwilligen Feuerwehr Harxbüttel erhoben.
Im Mietvertrag soll vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Nördliche Schunter-/Okeraue Vorrang gegenüber eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.
Gemäß § 93 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i.V.m. § 16 Absatz 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Absatz 3 der Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Harxbüttel entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 kB
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