Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25653

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (Awiko) für die Jahre 2026 bis 2030 wurde am 27.03.2025 ein Workshop mit Vertretern der Politik veranstaltet, um die abfallwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen der Stadt Braunschweig für diesen Zeitraum gemeinsam zu erarbeiten. Die Schwerpunkte der Zielentwicklung wurden seitens eines externen Gutachters (GAVIA, Berlin) und der Stadt vorgegeben. Diese zielen auf die weitere Reduktion der Restabfallmenge und eine Intensivierung der Abfallvermeidung (Themenbereich I) sowie auf eine Erhöhung der Recyclingquote (Themenbereich II) ab. In dem Workshop wurden zu den beiden Themenbereichen ausgewählte Maßnahmen durch den externen Gutachter vorgestellt. Außerdem bestand für die Teilnehmer aus der Politik dieglichkeit eigene Ideen und Vorschlägen einzubringen und gemeinsam zu diskutieren. Im Rahmen dieser Mitteilung werden die Ergebnisse des Workshops zusammengefasst. Die abgeleiteten Maßnahmen finden Eingang in den Maßnahmenkatalog des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Braunschweig für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030 und werden in diesem Rahmen geprüft und ausgearbeitet.

 

Im Folgenden werden die inhaltlichen Schwerpunkte des Workshops kurz thematisiert sowie die vorgestellten und erarbeiteten abfallwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen der Verwaltung der Stadt Braunschweig dargestellt. Des Weiteren werden im Anschluss, die im Workshop aufgetretenen und noch offenen Fragen beantwortet.

 

Inhaltliche Schwerpunkte des Workshops

Durch die Stadt Braunschweig wurden zunächst die Entwicklung der Abfallmengen vorgestellt und im Anschluss daran die erfolgte Umsetzung der Maßnahmen des Awikos für die Jahre 2021 bis 2025 präsentiert. Dabei lag der Fokus auf der Darstellung der Entwicklung der kommunalen Siedlungsabfälle für die Jahre 2016 bis 2023 einschließlich eines Entwurfs der Abfallbilanz für das Jahr 2024. Des Weiteren wurde ein Überblick zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Awiko für die Jahre 2021 bis 2025 u. a. mit dem Fokus auf der Restabfallanalyse aus 2024 und der Biochargenanalyse aus 2024 und 2025 erstellt.

 

Der anschließende Impulsvortrag zum § 14 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit Vorgabe des Recyclingziels von 65 % für das Jahr 2035 durch GAVIA beschäftigte sich einerseits mit den gesetzlichen Vorgaben zur Förderung des Recyclings gemäß § 14 KrWG und andererseits mit Ansatzmöglichkeiten zur Umsetzung dieses Ziels. Dazu wurden die zwei Themenbereiche „Reduzierung der Restabfallmenge und Abfallvermeidung“ sowie „Erhöhung der Recyclingquoten“ vorgestellt und erläutert. Außerdem wurde die derzeitige Recyclingquote für den kommunalen Siedlungsabfall der Stadt Braunschweig mit knapp 51,4 Gew.-% abgeschätzt. Aus den Ergebnissen der Restabfallanalyse im Jahr 2024 wurden mögliche Potentiale zur Steigerung der getrennten Erfassung von Wertstoffen abgeleitet.

 

Im Hauptteil des Workshops wurde jeweils eine Maßnahme für den Themenbereich I „Reduzierung der Restabfallmenge und Abfallvermeidung“ sowie für den Themenbereich II „Erhöhung der Recyclingquoten“ durch den Gutachter detailliert dargestellt. Im Zusammenhang mit der Reduzierung der Restabfallmenge wurde die Maßnahme „Erhöhung der getrennt erfassten Bioabfallmenge“ vorgestellt und bewertet. Für den Themenbereich II wurde die Erhöhung der separat erfassten Papier-Pappe-Kartonage (PPK)-Mengen durch den Gutachter detailliert präsentiert. In einem zweiten Block wurden jeweils weitere Maßnahmenvorschläge aus der Politik zu dem jeweiligen Themenbereich sowie weitere Vorschläge der Gutachter gesammelt und diskutiert.

Die aus der Diskussion im Workshop abgeleiteten Maßnahmen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt.

 

Abfallwirtschaftliche Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2026 bis 2030

 

Die in dem Workshop ausgearbeiteten abfallwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen der Stadt Braunschweig für die Jahre 2026 bis 2030 werden für die o.g. Themenbereiche I und II separat dargestellt. Im Rahmen des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes wird zunächst die Umsetzung der nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen aus dem Workshop geprüft und im Anschluss die zielführenden und realisierbaren Maßnahmen abgeleitet und erarbeitet.

 

Themenbereich I: Reduzierung der Restabfallmenge und Abfallvermeidung

 

  1. Ziel: Erhöhung der separat erfassten Bioabfallmengen durch folgende Maßnahmen:
    • Erhöhung des Anschlussgrades (Pflichtbiotonne im gesamten Stadtgebiet; ggf. Sammelplätze für Bioabfall in dicht bebauten Quartieren der Innenstadt),
    •    Einführung eines 240 l Bioabfallbehälters (evtl. nur als Saisontonne),
    •    Erhöhung der Quersubventionierung der Bioabfallgebühr
    •    Prüfung einer Reduzierung des Mindestbehältervolumens der Restabfalltonne auf beispielsweise 8 l pro Woche bzw. einer Reduzierung des Abfuhrrhythmus der Restabfalltonne, um die Bioabfallbehälter attraktiver zu machen

 

  1. Ziel: Wertstoffentfrachtung des Restabfalls durch folgende Maßnahme:
    •    Prüfung der Errichtung einer Restabfallvorbehandlungsanlage in Watenbüttel

 

  1. Ziel: Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung durch folgende Maßnahme:
    • Verbesserung der Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Sperrmüll und Ausbau des Tausch- und Geschenkmarktes (z.B. durch Implementierung eines Tauschmarktes auf den Wertstoffhöfen mit näherer Analyse der vorhandenen Prozesse und Möglichkeiten)

 

Themenbereich II: Erhöhung der Recyclingquote

 

  1. Ziel: Erhöhung der separat erfassten PPK-Mengen durch folgende Maßnahmen:
    • Erhöhung des Anschlussgrades
    • Erhöhung der Abfuhrfrequenz

 

  1. Ziel: Erhöhung der separat erfassten Leichtverpackungen (LVP) / stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) über die Wertstofftonne durch folgende Maßnahmen:
    • Erhöhung der Abfuhrfrequenz auf 14 Tage
    • Erhöhung des Anschlussgrades

 

  1. Ziel: Erhöhung der separat erfassten Glasmengen aus Industrie und Forschung durch folgende Maßnahme:
    • Implementierung eines Rücknahmesystems für Glas aus Forschung und Industrie direkt bei den Herstellern (nur geringe Auswirkung auf die Recyclingquote)

 

  1. Ziel: Verbesserung der Abfalltrennung und –zerkleinerung durch folgende Maßnahmen:
    • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur richtigen Mülltrennung und besseren Müllzerkleinerung (insbesondere für LVP’s und sNVP’s)
    • Schulung des Bewusstseins der Abfallwege durch z.B. Schüler*innen-Wettwerbe zum Thema Mülltrennung an den Schulen
  2. Ziel: Verstärkte Berücksichtigung von recycelten Materialien bei der Beschaffung innerhalb der Stadtverwaltung durch folgende Maßnahmen:
    • Verwendung von Produkten mit dem Gütesiegel „Blauer Engel“
    • Verwendung von recyceltem Kunststoff für Parkbänke anstatt Holz (langlebiger, besserer Komfort bei Nutzung der Bank etc.)

 

Im Folgenden werden weitere Ziele und Maßnahmen der Verwaltung dargestellt, deren Umsetzung in den Jahren 2026 bis 2030 geprüft und ggf. ausgeführt werden sollen:

 

  1. Ziel: Verbesserung der Abfalltrennung und Erhöhung der Recyclingquote durch folgende Maßnahmen:
    • Gebührenanpassung für die Extraleerung von fehlbefüllten Tonnen wie z.B. Bio- und Wertstofftonne (deutlich höhere Gebühr als für eine gewöhnliche Leerung des Restabfallbehälters)
    • Einführung eines Pflichtvolumens für Bioabfall unter gleichzeitiger Reduzierung des Pflichtvolumens für Restabfall
    • Errichtung eines oder mehrerer zusätzlicher Sammelstellen / Wertstoffhöfe für Grünabfälle und weiterer Abfälle wie z.B. PPK (insbesondere im Osten und Südosten des Stadtgebietes) um die Anlieferung von Abfällen zu erleichtern und damit die Sammelmengen bestimmter Wertstoffe zu erhöhen)
    • Intensivierung und Erhöhung der getrennten Sammlung von Grünabfällen durch verbesserte Sammelsysteme (z.B. saisonale Containersammlung o.ä.) und Gebührenanreize; dazu wird derzeit auch das Grüngutnutzungskonzept erstellt
    • Einbeziehen der Grünabfälle aus städtischen Herkunftsbereichen, welche derzeit gewerblich erfasst und entsorgt werden, in das kommunale System
    • Implementierung einer getrennten Sammlung von zerschlissenen, nicht mehr tragbaren Textilien auf den Wertstoffhöfen
    • Abgabe kleinerer Abfallmengen (z.B. Fahrradreifen o.ä.) auf den Wertstoffhöfen für eine geringere Gebühr als 15 

 

  1. Ziel: Optimierung der Stadtsauberkeit durch folgende Maßnahme:
    • KI-gestützte Erfassung von Verschmutzungen inklusive Datenanalyse und automatisierter Auftragserstellung (Leistungen werden damit verbessert und messbar).

 

  1. Ziel: Nutzung innovativer Antriebssysteme im Fuhrpark des Abfallentsorgers

 

  1. Ziel: Berücksichtigung des demographischen Wandels und Verbesserung der Vorbereitung zur Wiederverwendung durch folgende Maßnahme:
    • Angebot der (zerstörungsfreien) Sperrmüllabholung direkt aus der Wohnung / Haus

 

Beantwortung der noch offenen Fragen

 

  1. Frage: Sind die illegalen Ablagerungen eher am Stadtrand, Park- und Freizeitanlagen oder in der Innenstadt zu verzeichnen?

Die in der Präsentation dargestellten Mengen an illegalen Ablagerungen beziehen sich ausschließlich auf Flächen in der Innenstadt und am Stadtrand. Illegale Ablagerungen in Park- und Freizeitanlagen wurden hierbei nicht berücksichtigt, da diese Abfälle nicht über ALBA und den Gebührenhaushalt, sondern über den FB 67 gesondert entsorgt werden.

 

  1. Frage: Wie sind zerschlissene, nicht mehr tragfähige Alttextilien sowie Stoffreste richtig zu entsorgen?

Gemäß KrWG sind Kommunen ab 01.01.2025 verpflichtet, Alttextilien getrennt zu sammeln. Die Verwaltung hat mit ALBA im Januar 2025 abgestimmt, dass sämtliche Textilien in den bereits vorhandenen Alttextilcontainern entsorgt werden dürfen.

Auf Grundlage des Schreibens des Niedersächsischen Städtetags vom 11.04.2025 und den FAQ’s des BMUV können jedoch zerschlissene Kleidung und stark verschmutzte Textilien in der Regel weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, es sei denn, in der Kommune gibt es auch hierfür bereits eine gesonderte Sammlung.  Die Verwaltung prüft den Sachverhalt und leitet mögliche Maßnahmen ab.

 

  1. Frage: Wird vor dem Einspeisen der Bioabfälle in die Biovergärungsanlage noch viel vorsortiert?

Es werden Bioabfälle mit mehr als 1 Gew.-% an Störstoffen (insbesondere Kunststoffen) vorsortiert. Dies trifft gemäß der Biochargenanalyse aus 2025 derzeit auf ca. 20 % der Chargenanlieferungen / LKWs zu.

 

  1. Frage: Ist eine Holzkiste für Weinflaschen in der Restabfalltonne zu entsorgen (Aussage von ALBA) oder gibt es bessere Entsorgungswege?

Es ist richtig, dass eine Holzkiste für Weinflaschen nicht zu den Verkaufsverpackungen zählt, welche über die Wertstofftonne zu entsorgen sind, sondern zu den Umverpackungen zählt. Diese Verpackungen sind über den Hersteller bzw. Verkäufer (z. B. dem Weinhändler) direkt zu entsorgen.

 

Zeitplanung:

 

Zeitraum

Verfahrensschritt

2. Quartal 2025

Fertigstellung Awiko-Entwurf

4. Quartal 2025

Beschluss Awiko

 

 

 

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Anlagen

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