Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25611
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. - Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt u. a. für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Landesstützpunkt auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50,00 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.
Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG) beantragt für das Jahr 2025 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen in Braunschweig in Höhe von bis zu 13.050,00 €.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht die SSG von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 26.200,00 € aus.
Die SSG hält seit vielen Jahren den Status als Landesstützpunkt Schwimmen und trainiert Landes- sowie Bundeskaderathletinnen und –athleten. Für eine geeignete Fortführung des Betriebs des Landesstützpunktes wird ein städtischer Zuschuss benötigt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der SSG vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 13.050,00 € für den Betrieb des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2025 als Anteilsfinanzierung (49,81 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.
