Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25612
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. - Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Nr. 5 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Sportausschuss zuständig für die Entscheidung über die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen.
Gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt projektorientiert die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensportes gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e. V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt.
Die Schwimm-Start-Gemeinschaft Braunschweig e. V. (SSG) beantragt für das Jahr 2025 einen städtischen Zuschuss für den Erhalt des Landesstützpunktes Schwimmen in Braunschweig in Höhe von bis zu 64.850,00 €. Nach vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht die SSG von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 332.720,00 € aus.
Die SSG ist einerseits anerkannt als Landesstützpunkt und fördert hierbei die vereinseigenen Kaderathletinnen und -athleten. Darüber hinaus unterstützt die SSG die leistungsorientiert trainierenden Schwimmer/-innen ihrer Mitgliedsvereine. Dieser leistungsorientierte Förder- und Entwicklungsansatz ist aus sportfachlicher Sicht gemäß Ziffer 3.8.2 der Sportförderrichtlinie förderfähig, insbesondere, da ohne dieses zusätzliche Betätigungsfeld der SSG auch der Landesstützpunkt Schwimmen nicht durch den Verein erhalten werden könnte.
Aus dieser Projektarbeit gehen traditionell neue Kaderathletinnen und -athleten hervor, die den Fortbestand der SSG und des Landesstützpunktes nachhaltig sicherstellen.
Eine Leistungssportkonzeption der SSG, welche die Anforderungen der Sportförderrichtlinie vollumfänglich erfüllt, liegt der Verwaltung vor. So wird u. a. beschrieben, dass durch die Teilnahme an überregionalen und nationalen Wettkämpfen Braunschweig repräsentiert und dadurch die Bekanntheit der Stadt gesteigert wird. Ein weiterer positiver Effekt und Imagegewinn für Braunschweig entsteht durch die Ausrichtung von Wettkämpfen durch die SSG, an denen Teilnehmer/-innen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen.
Der Stadtsportbund Braunschweig e. V. hat eine befürwortende Stellungnahme zum Leistungskonzept abgegeben (siehe Anlage).
Die Verwaltung schlägt daher vor, der SSG vorbehaltlich der Freigabe des städtischen Doppelhaushaltes 2025/26 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 64.850,00 € für den Erhalt des Leistungsstützpunktes Schwimmen im Jahr 2025 als Anteilsfinanzierung (19,49 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im städtischen Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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189,6 kB
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