Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25334

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Höhe der Ernst-Amme-Straße ist der Neustadtring durch eine Querungshilfe unterbrochen. Der Abschnitt zwischen der Ernst-Amme-Straße und dem Weißen Ross wird häufig beidseitig von Radfahrenden benutzt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, das beidseitige Befahren des Radweges auf dem genannten Abschnitt zu erlauben?

 

  1. Wenn nein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein (z.B. Breite des Radweges), um ein beidseitiges Befahren für Radfahrende zu erlauben?

 

 

 

 

 

Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender

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Anlagen

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