Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25334-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.02.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.)    Voraussetzung für eine neue Anordnung eines Zweirichtungsradweges ist laut der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung u. a., dass die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,00 m beträgt. Die Breite ist hier bei weitem nicht gegeben. Des Weiteren spricht gegen eine Freigabe, dass im Bereich Weißes Ross, der Haltestelle sowie im Kreuzungsbereich Celler Straße sehr viele kreuzende Fußverkehre stattfinden. Die Verwaltung sieht somit keine Möglichkeit den Radweg zwischen Weißes Ross und der Querungshilfe der Ernst-Amme-Straße für den Zweirichtungsverkehr freizugeben.

 

2.)    Aufgrund der beschriebenen Situation, wäre eine bauliche Anpassung notwendig.

a)      Eine Verbreiterung des Radweges zu Lasten des Gehweges ist auf Grund des hohen Fußverkehrsaufkommens aus Sicht der Verwaltung nicht zu empfehlen.

 

b)      Der Verzicht auf eine Kfz-Spur zu Gunsten eines Zweirichtungsverkehres für den Radverkehr ist durch die Höhe des Kfz-Aufkommens aus Sicht der Verwaltung nicht denkbar.

 

c)      Der Umbau des Seitenraumes zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg würde ausreichende Breite bieten, um einen Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen. Hier würden für den Rückbau des Radweges hohe Kosten anfallen. Haushaltsmittel stehen für eine derartige Umbaumaßnahme derzeit nicht zur Verfügung.

 

Durch die getrennte Führung werden die Verkehre im Seitenbereich geordnet. Dies bedeutet gerade auf Grund des hohen Fußverkehrsanteils, mit den verschiedensten Geh- und Querungsrichtungen, mehr Sicherheit für alle Beteiligten.

 

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