Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25344-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Es existieren keine generalisierten Maximalhöhen für Hecken im Stadtgebiet. Teilweise gibt es Regelungen innerhalb von Bebauungsplangebieten.

Zu Frage 2: Der in Rede stehende Bewuchs ist keine angelegte Hecke, sondern ein aus Brombeeren dominierter Wildaufwuchs einer Gehölz-Sukzessionsfläche im städtischen Eigentum. Die Vegetation wird im Sicherheitsbereich (bis zu drei Meter) regelmäßig zum Ringgleis hin zurückgeschnitten, aber ansonsten nicht weiter gepflegt.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise