Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25344

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Sachverhalt

Sachverhalt:  

 

Um die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr am Ringgleis zu verbessern, hatten wir die Verwaltung gebeten, die Zuwegungen an der Einmündung des Jutewegs deutlicher erkennbar zu machen. Wie wir bei einer Besichtigung feststellen konnten, wurde dies dort erfolgreich umgesetzt.

Allerdings hat sich an der Brombeerhecke in diesem Bereich nichts geändert. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche maximale Höhe ist für Hecken im Stadtgebiet Braunschweig zulässig?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, den Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundstücks aufzufordern, die Hecke zurückzuschneiden, insbesondere wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt?

gez.

Marcel Richter

Fraktionsvorsitzende:r B90/GRÜNE

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