Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24742-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbringen des Grünpfeils für Radverkehr (VZ 721) an weiteren Stellen in der Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.04.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 221 vom 27.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat Weststadt (221) bittet die Verwaltung an den folgenden Einmündungen / Kreuzungen die Einführung des VZ 721 (Grünpfeil für den Radverkehr) zu überprüfen und möglichst einzuführen:
- Friedrich-Seele-Straße / Donaustraße
- An Queckenberg / Donaustraße
Hier sollte auch die Einführung eines Fahrradschutzstreifens vor der Ampel "Am Queckenberg" geprüft werden.
- Lechstraße Nord / Donaustraße
- Lichtenberger Straße / "Hochspannungspark"
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO geht hervor, wann eine Anbringung eines VZ 721 in Betracht kommt. Ebenso lässt sich aus § 37 VwV-StVO entnehmen, wann dies nicht möglich ist. Die häufigsten Gründe gegen eine Anordnung des VZ 721 sind:
- der aus Gegenrichtung kommende gesicherte Linksabbieger
- die Kreuzung eines gesicherten Schulweges
- die Führung des Radverkehrs auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg
- zweispuriges Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen
Nach eingehender Prüfung jeder der o. g. Knotenpunkte kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
- Friedrich-Seele-Straße/Donaustraße:
Die Anbringung des VZ 721 ist hier aus der Straße „An der Rothenburg“ möglich. Bei den drei anderen Richtungen spricht Punkt 1 dagegen.
- Am Queckenberg/Donaustraße:
Die Anbringung ist hier aufgrund Punkt 2 und 4 nicht möglich. Zudem wird hier aufgrund des ansässigen Seniorenheim darauf verzichtet. Da die Verwaltung eine Sanierung der Straße Am Queckenberg prüft, wird zunächst auf die Markierung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet.
- Lechstraße Nord/Donaustraße:
Die Anbringung des VZ 721 ist hier möglich.
- Lichtenberger Straße/„Hochspannungspark“:
Die Anbringung des VZ 721 ist hier aufgrund von Punkt 3 nicht möglich.
Die Anbringung der Schilder erfolgt durch die Bellis GmbH.
