Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24742-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 221 vom 27.11.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat Weststadt (221) bittet die Verwaltung an den folgenden Einmündungen / Kreuzungen die Einführung des VZ 721 (Grünpfeil für den Radverkehr) zu überprüfen und möglichst einzuführen:
 

-       Friedrich-Seele-Straße / Donaustraße

-       An Queckenberg / Donaustraße

Hier sollte auch die Einführung eines Fahrradschutzstreifens vor der Ampel "Am Queckenberg" geprüft werden.

-       Lechstraße Nord / Donaustraße

-       Lichtenberger Straße / "Hochspannungspark"

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO geht hervor, wann eine Anbringung eines VZ 721 in Betracht kommt. Ebenso lässt sich aus § 37 VwV-StVO entnehmen, wann dies nicht möglich ist. Die häufigsten Gründe gegen eine Anordnung des VZ 721 sind:

  1. der aus Gegenrichtung kommende gesicherte Linksabbieger
  2. die Kreuzung eines gesicherten Schulweges
  3. die Führung des Radverkehrs auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg
  4. zweispuriges Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen

 

Nach eingehender Prüfung jeder der o. g. Knotenpunkte kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:

 

-       Friedrich-Seele-Straße/Donaustraße:

Die Anbringung des VZ 721 ist hier aus der Straße „An der Rothenburg“ möglich. Bei den drei anderen Richtungen spricht Punkt 1 dagegen.

 

-       Am Queckenberg/Donaustraße:

Die Anbringung ist hier aufgrund Punkt 2 und 4 nicht möglich. Zudem wird hier aufgrund des ansässigen Seniorenheim darauf verzichtet. Da die Verwaltung eine Sanierung der Straße Am Queckenberg prüft, wird zunächst auf die Markierung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet.


-       Lechstraße Nord/Donaustraße:

Die Anbringung des VZ 721 ist hier möglich.

 

-       Lichtenberger Straße/„Hochspannungspark“:

Die Anbringung des VZ 721 ist hier aufgrund von Punkt 3 nicht möglich. 

 

Die Anbringung der Schilder erfolgt durch die Bellis GmbH.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise