Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-25697
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfaserausbau im Einkaufszentrum Schwarzer Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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07.05.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Kalenderjahr 2024 sollten die Anlieger im Einkaufszentrum Schwarzer Berg durch die Deutsche Telekom an das Glasfasernetz angeschlossen werden. An einigen Stellen wurden
die Kabelschächte allerdings nicht vollständig geschlossen. Stattdessen wurde an diesen Stellen mehrere Wochen später nur eine Warnbake aufgebaut um die verbliebenen Steine als Hindernis kenntlich zu machen. Dort wurden die Glasfaserkabel auch nur bis zur Außenwand des Gebäudes geführt. Ein Anschluss an das Glasfasernetz erfolgte bis heute nicht. In einem Fall wurde das Anschlusskabel an eine Stelle geführt, an der ein Übergang in die Immobilie nicht möglich ist, da sich dahinter die Heizungsanlage des Geschäfts
befindet. Erst auf Nachfrage der Inhaberin wurde dafür eine andere Stelle des Geschäfts bestimmt, und diese gekennzeichnet. Eine Weiterführung des Anschlusskabels dorthin erfolgte bis heute nicht.
In einem weiteren Fall beeinträchtigte diese schlampige Bauausführung im letzten Jahr die Arbeit einer stadtbekannten Eisdiele auf ihrer Freisitzfläche.
Auf mündliche oder telefonische Nachfragen der Anlieger wurde der zeitnahe Abschluss der Restarbeiten zugesagt. Schriftliche Anfragen dazu sind mir nicht bekannt. Leider wurden die mündlich gemachten Zusagen bis heute nicht eingehalten.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Werden solche Arbeiten der Verwaltung zur Kenntnis gegeben oder müssen sogar von
der Stadt genehmigt werden?
2. Wer ist für den ordnungsgemäßen Abschluss dieser Arbeiten verantwortlich und wo und
von wem muss dies dokumentiert werden?
3. Wer ist bei derart fahrlässigem Verhalten der ausführenden Firma für den Schadensersatz
(z.B. bei Vandalismus, Unfällen oder auch Einnahmeausfällen) verantwortlich?
gez.
Christian Plock
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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