Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-25613-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabekriterien für Kita-Plätze im Stadtbezirk 322
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
29.04.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 16.04.2025 (25-25613) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Punkt 1:
Die Eltern genießen in Bezug auf die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ein Wunsch- und Wahlrecht, das in § 5 SGB VIII gesetzlich verankert ist. Eine Zuordnung von Plätzen durch den jeweiligen Träger kommt nicht in Betracht.
Insofern haben die Eltern ausdrücklich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Betreuungsformen, Einrichtungen und Trägern zu wählen und entsprechende Voranmeldungen über den Kita-Finder zu tätigen. Sie sind dabei nicht an einen bestimmten Stadtbezirk gebunden.
Im Rahmen der Voranmeldungen können von den Sorgeberechtigten selbst bis zu vier Prioritäten vergeben werden. Dabei kann natürlich auch die Wohnortnähe berücksichtigt werden. Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, Kinder in allen geeigneten Kindertagesstätten voranzumelden.
Zu Punkt 2:
In der Regel werden insbesondere Kriterien wie die Berufstätigkeit, Familiensituation und weitere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertagesstätten wurden vom Jugendhilfeausschuss und Rat der Stadt Braunschweig beschlossen und gelten in den 32 kommunalen Kindertagesstätten verbindlich. Aufgrund der hohen Trägervielfalt in der Kita-Landschaft kann es in den Kindertagesstätten freier Träger und Eltern-Kind-Gruppen jedoch auch abweichende Kriterien und eine unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Kriterien geben, da diese vom jeweiligen Träger in eigener Verantwortung festgelegt werden können.
Zu Punkt 3:
Die Platzvergabe zum neuen Kindergartenjahr startet jährlich am 15. März und läuft in der Regel bis Ende Mai, Anfang Juni des Jahres. Die gewünschte Auswertung ist entsprechend zum aktuellen Zeitpunkt weder aussagekräftig noch inhaltlich zielführend.
In Bezug auf Sonderauswertungen wird auf die ausführliche Erklärung in der DS 24-23537-01 hingewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
68,8 kB
|
