Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25619-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 16. April 2025 (25-25619) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verkehrssituation am Hungerkamp ist seit vielen Jahren Gegenstand von Anfragen und Bürgerbeschwerden. Da Verkehrsüberwachung nur im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden kann und eine Abgrenzung auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht eindeutig war, erfolgte eine amtliche Vermessung, um die Grenzen der Privatgrundstücke zu ermitteln. Nach den Vermessungsergebnissen gehören die Seitenstreifen vor den Grundstücken Hungerkamp 6a und 7, die zwischen der Einzäunung der Grundstücke und dem geteerten Fahrbahnrand liegen, fast ausschließlich zu den Grundstücksflächen dieser beiden Firmen. Somit sind diese Flächen nicht dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen, es dürfen auf diesen Privatflächen auch Kraftfahrzeuge vorübergehend abgestellt werden, die nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind. Zur Klärung der Rechtslage wurden zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten geführt.

 

Der Bereich wurde und wird regelmäßig im Rahmen der personellen Kapazitäten insbesondere bei Beschwerden überwacht. Soweit dabei nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum festgestellt werden, werden die Halter ermittelt und zur Beseitigung der Fahrzeuge aufgefordert. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, werden die Fahrzeuge im Wege der Ersatzvornahme abgeschleppt und sichergestellt. Werden bei den Überprüfungen Fahrzeuge festgestellt, von denen wegen ihrer Beschaffenheit besondere Gefahrenr Personen oder die Umwelt ausgehen oder die in erheblichem Maße verkehrsbehindernd abgestellt wurden, werden diese umgehend entfernt.


 

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