Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 25-25081

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Park entlang des heutigen Springbachs wurde 1965 eine Hainbuchenhecke angelegt. Der Verlauf der geplanten Hecke ist im Abstand von 2 – 4 m angrenzend an einer Vielzahl von Privatgrundstücken.

Ferner sind Solitärbäume beachtlich hoch gewachsen und beschatten Privatgrundstücke erheblich.

Mangelnde Pflege dieser ursprünglich angelegten Hecke sowie der Solitärbäume hat zur Folge, dass aus der ursprünglich geplanten Hecke diverse große Hainbuchen in unmittelbarer Nähe von Privatgrundstücken stehen sowie die Solitärbäume eine beachtliche Höhe erreicht haben. Trotz privater Anfragen an die Stadt erfolgte keine Abhilfe, diese hohe Beschattung der Privatgrundstücke zu unterbinden oder zumindest zu mindern.

 

Es wird angefragt, ob das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz - insbesondere § 50 NNachbG -  auch im Rahmen der städtischen Bepflanzung beachtet werden muss, d.h. gilt auch für die städtische Bepflanzung die Beachtung des Mindestabstands zu privaten Grundstücken?

 

gez.

Jutta Jacobs

 

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