Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25609
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung zu einer städtischen Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Nahverkehrsplan (NVP) für den Großraum Braunschweig um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen.
Anlass:
Der NVP ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Als Aufgabenträger des ÖPNV (Schienenverkehr und straßengebundener Verkehr) im Sinne des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) ist der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) verpflichtet, seinen NVP fortzuschreiben. Der vorgelegte NVP hat nach Beschluss durch die Regionalverbandsgremien eine Laufzeit von fünf Jahren.
Mit dem Entwurf des NVP (vgl. Beschlussvorlage 2025/014 für die Verbandsversammlung des RGB am 04.03.2025, https://www.regionalverband-braunschweig.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=21975) legt der RGB einen Rahmenplan vor, der die Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Nahverkehrsversorgung als Teil der Daseinsvorsorge in den folgenden Jahren beschreibt und dabei neben der gegenwärtigen Situation auch die finanzielle Leistungskraft der Verbandsmitglieder berücksichtigen soll. Ziel ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für die Bevölkerung.
Um Zuwendungen für Investitionen aus den dem Land zufließenden Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz erhalten zu können, müssen die entsprechenden Maßnahmen im NVP enthalten sein.
Der NVP gliedert sich in die folgenden Kapitel:
A) Leitbild und langfristige Planungen
B) Ausgangslage und Aufstellungsverfahren
C) Planungsgebiet
D) Zielvorstellungen zur Ausgestaltung des ÖPNV (Qualitätsanforderungen)
E) Bestand, Analyse und Maßnahmen für den ÖPNV
F) Finanzierung und Förderung
Der vorliegende NVP hat Auswirkungen auf die Prüfverfahren der Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Bei Entscheidungen über Anträge von Verkehrsunternehmen auf Genehmigung von Linienverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz sind u. a. die im NVP dargestellten öffentlichen Verkehrsinteressen zu beachten.
Die LNVG hat dabei einen vom RGB beschlossenen NVP zu berücksichtigen, soweit er vorhandene Verkehrsstrukturen beachtet, unter Mitwirkung der vorhandenen Verkehrsunternehmen zustande gekommen ist und nicht zu Ungleichbehandlungen von Unternehmen führt. Der NVP ist damit ein wichtiger Belang bei der Abwägungsentscheidung der LNVG.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der RGB die Stadt Braunschweig um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Stadt ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Klimawirkungsprüfung:
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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362,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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