Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25717
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss 2021 gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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13.05.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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14.05.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.05.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2021 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2021 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2021 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird der Jahresabschluss 2021 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2021 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 16.304.667,78 € wird nach § 24 Abs.1 KomHKVO in Höhe des Überschusses des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.675.909,69 € gedeckt.
Der danach verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 8.628.758,09 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, auch in Verbindung mit § 182 Abs. 5 NKomVG in der Bilanz auf der Passivseite als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen
2.2 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.249.518,16 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.894.239,80 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 395.742,25 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen und der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.765.194,16 €.
2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 3.552.090,73 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 92.288,50 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.444.608,66 €. Der Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.644.379,23 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.644.379,23 €.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 11.118,47 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe 11.118,47 €.
2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 176.393,75 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 218.384,71 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.842.582,82 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 394.778,46 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen.
Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 6.392,22 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2022 vorgetragen. Der Fehlbetrag wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.627.987,81 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeines
- Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Am 8. Februar 2024 wurde das Niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) beschlossen (Nds. GVBL Nr. 9/2024). Ziel des Gesetzes ist, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden fehlende Jahresabschlüsse zügig aufzuarbeiten.
Nach § 1 Abs. 1 NBKAG kann die Kommune durch Beschluss der Vertretung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 davon absehen,
- Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
- den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG zu erstellen und
- die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO aufzustellen.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, diese Erleichterungsregelungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 nach § 1 Abs.1 Nrn. 1 und 2 NBKAG anzuwenden.
Den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Ebenso sind der Jahresabschluss der Kernverwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
1.2. Der Schlussbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamtes vom 31. Januar 2025 enthält auf Seite 160 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss 2021:
„Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und KomHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss beschließt und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.“
1.3. Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2021 beschließt.
- Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021
- Ergebnisrechnung
Nach dem Ansatz wies der Haushalt 2021 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 108,4 Mio. € aus. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in Höhe von rund 10,5 Mio. € ergaben sich Haushaltsermächtigungen in Höhe von rund -118,9 Mio. €.
Der Ergebnishaushalt 2021 wies bei ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 879,4 Mio. € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 987,7 Mio. € im ordentliches Ergebnis einen Fehlbedarf in Höhe von rund 108,3 Mio. € aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 130 T€ geplant. Insgesamt ergab sich damit ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 108.413.447 €. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde zusätzlich ein Abbau von Haushaltsresten in Höhe von rund 10,5 Mio. € vorgesehen. Der Haushalt ist gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies war für das Haushaltsjahr 2021 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gemäß § 110 Abs. 5 Ziffer 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.
Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1 können die genauen Beträge entnommen werden.
Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 38.344.254,45 € (ordentliche Mehrerträge rund 23,0 Mio. € und außerordentliche Mehrerträge rund 15,4 Mio. €) und Minderaufwendungen in Höhe von 61.440.434,46 € (ordentliche Minderaufwendungen rund 79,5 Mio. € und außerordentliche Mehraufwendungen rund 7,6 Mio. €) eine Verbesserung des Jahresergebnisses in Höhe von 110.274.688,91 €. Damit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.628.758,09 €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mehrerträge bei den ordentlichen Erträgen in Höhe von 22.974.861,63 € und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 79.493.517,59 € für das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 102.468.379,22 €.
Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in Höhe von 15.369.392,82 € und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 7.563.083,13 €, ergibt sich für das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 7.806.309,69 €.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
- Ergebnisrechnung
| Ergebnisrechnung | Abweichung | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in €- 1) | -in €- | -in €- | in v.H. |
Ordentliche Erträge | 879.450.566,00 | 902.425.427,63 | + 22.974.861,63 | + 2,6 |
Ordentliche Aufwendungen | 998.223.613,00 | 918.730.095,41 | - 79.493.517,59 | - 8,0 |
Ordentliches Ergebnis | -118.773.047,00 | - 16.304.667,78 | + 102.468.379,22 | - 86,3 |
Außerordentliche Erträge | 468.900,00 | 15.838.292,82 | + 15.369.392,82 | über 100 |
Außerordentliche Aufwendungen | 599.300,00 | 8.162.383,13 | + 7.563.083,13 | über 100 |
Außerordentliches Ergebnis | - 130.400,00 | 7.675.909,69 | + 7.806.309,69 | über 100 |
Jahresergebnis | -118.903.447,00 | - 8.628.758,09 | + 110.274.688,91 | - 92,7 |
1) inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 10.490.000,00 €.
Folgende wesentliche Veränderungen führen zu einem besseren Ergebnis für 2021 als geplant:
| Abweichung Mio. € |
Bereinigte Gewerbesteuer | + 14,0 |
Kommunaler Finanzausgleich | + 4,4 |
Kostenerstattungen vom Land | + 9,0 |
Übrige Erträge | + 11,0 |
Summe Erträge | + 38,4 |
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Personalaufwendungen | - 15,8 |
Instandhaltung Grundstücke, Gebäude und Infrastrukturvem. | - 22,6 |
Transferaufwendungen | - 20,9 |
Übrige Aufwendungen | - 12,6 |
Summe Aufwendungen | - 71,9 |
Jahresergebnis | + 110,3 |
Durch die Darstellung der Beträge in Mio. € können aus rechnungstechnischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- 0,1 auftreten.
2.2. Finanzrechnung
Im Finanzhaushalt 2021 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Reduzierung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in Höhe von - 71,5 Mio. € geplant. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in Höhe von rund 16,3 Mio. € (davon laufende Verwaltungstätigkeit = 10,5 Mio. € und Investitionen = 5,8 Mio. €) hätte sich eine Reduzierung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von rund - 87,8 Mio. € ergeben.
Tatsächlich ergibt sich für 2021 in der Finanzrechnung eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von – 12.835.812,29 € auf 91.148.784,15 € (inkl. haushaltsunwirksamer Vorgänge) . Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, beim Saldo aus Investitionstätigkeit und beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit hervorgerufen.
In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mehreinzahlungen in Höhe von 24.144.173,11 € und Minderauszahlungen in Höhe von 74.126.996,66 € gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 98.271.169,77 €.
Im Vergleich zur Ergebnisrechnung, in der sich eine Verbesserung von 110,3 Mio. € ergeben hat, besteht ein Unterschied von rund 12,0 Mio. €.
Die sich in der Ergebnisrechnung verbessernd auswirkenden Herabsetzungen von Rückstellungen und Auflösungen von Schulden (rund 4,7 Mio. €) sowie die Erträge aus Abgängen von Grundstücken und Finanzanlagen (rund 7,7 Mio.€) spiegeln sich nicht in der Finanzrechnung wieder.
Für die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 1.150.695,31 € und Minderauszahlungen in Höhe von 163.403.982,74 € eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 162.253.287,43 €.
Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf die Nichtweiterleitung von nicht aufgenommenen Krediten für die Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel in Höhe von 97 Mio. € zurückzuführen. Weiterhin wurden im Bereich der Baumaßnahmen (insbesondere der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen) Mittel in Höhe von rund 59,3 Mio. € nicht ausgezahlt. Es handelt sich um eine Vielzahl von einzelnen Baumaßnahmen, bei denen die Haushaltsmittel aus verschiedensten Gründen nicht abgerufen werden konnten.
Für die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in Höhe von 187.202.000 € und Minderauszahlungen in Höhe von 1.684.893,45 € eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von 185.517.106,55 €.
Die Abweichungen vom Ansatz bei den Einzahlungen 2021 ergeben sich aus dem Umstand, dass die geplante Kreditaufnahme für die Kernverwaltung (Mindereinzahlung von 90 Mio. €) sowie die Kreditaufnahme im Rahmen der Experimentierklausel (Mindereinzahlung von rund 97,2 Mio. €) nicht in Anspruch genommen wurde.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Finanzrechnung | Abweichungen | ||
nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ | |
-in €- 1) | -in €- | -in €- | in v.H. | |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | - 66.081.962,94 | 32.189.206,83 | + 98.271.169,77 | über + 100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | - 198.521.200,00 | - 36.268.912,57 | + 162.253.287,43 | + 81,7 |
Finanzmittel-Überschuss/ -Fehlbetrag | - 264.603.162,94 | - 4-078.705,74 | + 260.524.457,20 | + 98,5 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 176.760.000,00 | - 8.757.106,55 | - 185.517.106,55 | über - 100 |
Finanzmittelveränderung | - 87.843.162,94 | - 12.835.812,29 | - 75.007.350,65 | - 85,4 |
Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen | 0,00 | 789.213,84 | - 789.213,84 | -- |
Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge) | - 87.843.162,94 | - 12.046.598,45 | + 75.796.564,49 | + 86,3 |
1) inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 10.490.000,00 € und 5.820.000,00 € (Investitionen).
- Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2021 der Sonderrechnungen
- Jahresabschluss 2021 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement
- Jahresabschluss 2021 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement
Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.
Der Plan 2021 wies im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 424.300 € aus. Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.645.260,41 € ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.249.518,16 € (Planansatz: Fehlbetrag 405.500,00 €) und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 395.742,25 € (Planansatz: Fehlbetrag 18.800,00 €). Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beruht im Wesentlichen auf der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für Instandhaltungsarbeiten gemäß § 45 Abs. 4 KomHKVO.
Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um 161.957,74 € geringer ausgefallen. Die ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zur Planung um 2.816.975,90 € gesunken. Dies beruht im Wesentlichen auf geringeren Personalaufwendungen, da nicht alle vakanten Stellen wie geplant besetzt werden konnten bzw. durch natürliche Fluktuation Stellen zeitweise unbesetzt waren. Ebenso sind die Kosten für Fremdreinigung und Pacht nicht in dem Maße gestiegen, wie erwartet.
Im Rahmen des Vorsichtsprinzips wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet. Nach Abschluss der Maßnahmen sind bei geringeren tatsächlichen Kosten die verbleibenden Beträge im Abschluss gemäß § 45 Abs. 5 KomHKVO herabzusetzen und sind seit 2019 im ordentlichen Ergebnis auszuweisen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, bei denen eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in 2021 mit rund 984 T€ erfolgte. Rückstellungen in Höhe von rund 381 T€ wurden in 2021 aufgelöst, herabgesetzt wurden rund 708 T€ und es wurden neue Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1.472 T€ gebildet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind von rund 2.932 T€ (2020) auf rund 2.331 T€ in 2021 gesunken.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Ergebnisrechnung | Abweichung | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in €- | -in €- | -in €- | in v.H. |
Ordentliche Erträge | 94.524.000,00 | 94.362.042,26 | -161.957,74 | 0,1 |
Ordentliche Aufwendungen | 94.929.500,00 | 92.112.524,10 | -2.816.975,90 | 3,0 |
Ordentliches Ergebnis | -405.500,00 | 2.249.518,16 | +2.655.018,16 | über 100 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 395.754,25 | +395.754,25 | -- |
Außerordentliche Aufwendungen | 18.800,00 | 12,00 | -18.788,00 | -- |
Außerordentliches Ergebnis | -18.800,00 | 395.742,25 | +414.542,25 | -- |
Jahresergebnis | -424.300,00 | +2.645.260,41 | +3.069.560,41 | über 100 |
Die Sonderrechnung des FB 65 besitzt kein eigenes Bankkonto, sondern wird über den Cashpool der Stadtkasse abgebildet. Die Sonderrechnung besitzt eine Zahlstelle, deren Finanzmittelbestand sich in 2021 von 200,00 € (2020) auf 247,86 € erhöht hat.
Die Abweichungen in der Finanzrechnung gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungseingangsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung. Zu den haushaltsunwirksamen Vorgängen gehören die Zahlungen der Sonderrechnung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung. Aufgrund der täglichen Kassen-konsolidierung entspricht der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen immer dem Finanzmittelbestand.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Finanzrechnung | Abweichungen | ||
nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ | |
-in €- 1) | -in €- | -in €- | in v.H. | |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 905.400,00 | 2.993.994,21 | 2.088.594,21 | über 100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -307.600,00 | -139.994,52 | 167.605,48 | 54,5 |
Finanzmittel-Überschuss/ -Fehlbetrag | 597.800,00 | 2.853.999,69 | 2.256.199,69 | über 100 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -- |
Finanzmittelveränderung | 597.800,00 | 2.853.999,69 | 2.256.199,69 | über 100 |
Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen | -597.800,00 | -2.853.951,83 | -2.256.151,83 | über 100 |
Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge) | 0,00 | 47,86 | 47,86 | -- |
3.2 Jahresabschluss 2021 der Sonderrechnung Stadtentwässerung
Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.
Der Plan 2021 wies im Ergebnishaushalt eine Überdeckung in Höhe von 937.700,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 resultiert ein Überschuss in Höhe von 3.563.209,20 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.552.090,73 € und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 11.118,47 €.
Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.552.090,73 € setzt sich daher zusammen aus einem Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 92.288,50 € und einem Überschuss im neutralen Bereich in Höhe von 3.644.379,23 €.
Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 92.288,50 € wird aus dem Sonderposten Gebührenausgleich entnommen. Diese Entnahme setzt sich zusammen aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 2.157.472,84 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 2.065.184,34 €.
Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 3,0 Mio. € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 2,16 Mio. €; Plan rd. 2,16 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Zudem haben sich im Bereich Schmutzwasser um rund 0,8 Mio. € geringere Gebühreneinnahmen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rund 5,4 Mio. € unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag. Dabei hat sich insbesondere der Mitgliedsbeitrag für den Kanalnetznutzungsvertrag aufgrund einer günstigeren Zinsvereinbarung nach Auslaufen der Zinsbindung Ende 2020 reduziert. Hinzu kommen geringere Aufwendungen für die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelte, geringere Aufwendungen für Personal aufgrund unbesetzter Stellen sowie geringere Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungskosten.
Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rund 15.000,00 € beruhen auf der Auflösung von Rückstellungen, die nicht benötigt wurden. Die außerordentlichen Aufwendungen waren mit 3.881,51 € um rund 196.100 € niedriger als geplant und beruhen auf Anlagenabgängen.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Ergebnisrechnung | Abweichung | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in €- | -in €- | -in €- | in v.H. |
Ordentliche Erträge | 70.264.200,00 | 67.304.898,29 | -2.959.301,71 | -4,2 |
Ordentliche Aufwendungen | 69.126.500,00 | 63.752.807,56 | -5.373.692,44 | -7,8 |
Ordentliches Ergebnis | 1.137.700,00 | 3.552.090,73 | 2.414.390,73 | über 100 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 15.000,00 | 15.000,00 | -- |
Außerordentliche Aufwendungen | 200.000,00 | 3.881,53 | -196.118,47 | -98,1 |
Außerordentliches Ergebnis | -200.000,00 | 11.118,47 | 211.118,47 | über 100 |
Jahresergebnis | 937.700,00 | 3.563.209,20 | 2.625.509,20 | über 100 |
Die Überschüsse im neutralen Bereich werden den Ergebnisrücklagen nach § 123 Abs. 1 NKomVG zugeführt.
In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nicht gebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Diese Rücklage wurde 2017 auf Basis einer Anpassungsmöglichkeit nach einer Änderung der haushaltsrechtlichen Regelungen mit Einführung der KomHKVO um die weiteren noch vorhandenen Mittel aus der Privatisierung zu Lasten des Basisreinvermögens aufgestockt. Damit stehen diese Mittel, mit denen etwaige im Rahmen der Privatisierung erkannte Risiken abgedeckt werden sollten, insgesamt zur Abdeckung der Verluste in der Sonderrechnung zur Verfügung. Die Rücklage hatte zum Jahresabschluss 2021 einen Bestand von 21.027.527,96 €. Aufgrund der Überschüsse im neutralen Bereich ist keine Entnahme aus der Rücklage erforderlich.
In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2021 eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 2.108.092,57 € auf 17.035.994,06 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 6,9 Mio. €) beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB und die SE|BS zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem ist es zu geringeren Auszahlungen für Investitionen und Ausleihungen und zu geringeren Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gekommen. Die hohen Abweichungen bei den Investitionen und bei der Finanzierungstätigkeit beruhen darauf, dass man zum Planungszeitpunkt davon ausgegangen ist, dass ein Teil der von der SE|BS vorgenommenen Investitionen von der Sonderrechnung übernommen und finanziert wird. Dies wurde jedoch nicht weiterverfolgt.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Finanzrechnung | Abweichungen | ||
nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ | |
-in €- 1) | -in €- | -in €- | in v.H. | |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -2.810.800,00 | 2.503.371,40 | 5.314.171,40 | über 100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -22.763.700,00 | -189.408,83 | 22.574.291,17 | 99,2 |
Finanzmittel-Überschuss/ -Fehlbetrag | -25.574.500,00 | 2.313.962,57 | 27.888.462,57 | über 100 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 18.634.600,00 | -205.870,00 | -18.840.470,00 | unter -100 |
Finanzmittelveränderung | -6.939.900,00 | 2.108.092,57 | 9.047.992,57 | über 100 |
Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -- |
Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge) | -6.939.900,00 | 2.108.092,57 | 9.047.992,57 | über 100 |
3.3 Jahresabschluss 2021 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft
Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.
Der Plan 2021 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 388.600,00 € aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 182.785,97 €. Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 176.393,75 € und einem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.392,22 €.
Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 176.393,75 € setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 218.384,71 € und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 394.778,46 €.
Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 218.384,71 € wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung resultiert aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 1.744.774,76 € und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 1.963.159,47 €.
Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 1,3 Mio. € geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 1,74 Mio. €; Plan rund 1,74 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Bei den Gebühreneinnahmen kam es zu höheren Erträgen als erwartet (rund 0,5 Mio. €). Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass sich gegenüber den bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Daten insbesondere Mehreinnahmen bei den Rest- und Bioabfallbehältern aufgrund eines höheren Behältervolumens und bei den Direktanlieferungen von Restabfall aufgrund einer größeren Zahl an Anlieferungen ergeben haben. Demgegenüber stehen geringere Erträge bei der Einlagerung auf Schüttfeld III aufgrund geringerer Mengen und geringere Erträge für den öffentlichen Anteil an der Straßenreinigung. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rund 1,5 Mio. € geringer ausgefallen. Dabei haben sich insbesondere geringere Aufwendungen für die an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund einer geringeren Indexanpassung und geringerer Aufwendungen für den Bahntransport ergeben. Hinzu kamen geringere Aufwendungen für das Personal aufgrund unbesetzter Stellen, Einsparungen bei den Prüfungs- und Beratungskosten, geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund geringerer Mengen sowie geringere Aufwendungen für stadtinterne Leistungen und für die Deponie.
Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Ergebnisrechnung | Abweichung | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in €- | -in €- | -in €- | in v.H. |
Ordentliche Erträge | 41.090.300,00 | 39.771.625,43 | -1.318.674,57 | -3,2 |
Ordentliche Aufwendungen | 41.478.900,00 | 39.948.019,18 | -1.530.880,82 | -3,7 |
Ordentliches Ergebnis | -388.600,00 | -176.393,75 | 212.206,25 | 54,6 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 565,78 | 565,78 | -- |
Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 6.958,00 | 6.958,00 | -- |
Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | -6.392,22 | -6.392,22 | -- |
Jahresergebnis | -388.600,00 | -182.785,97 | 205.814,03 | 53,0 |
Die Fehlbeträge im neutralen Bereich werden der Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder des außerordentlichen Ergebnisses mehr vorhanden sind.
In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2021 eine Verringerung des Finanzmittelbestandes um 2.106.231,98 € auf 6.023.052,66 € ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 2,1 Mio. €) ist nur sehr gering. Die setzt sich daraus zusammen, dass für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung weniger Mittel abgeflossen sind als geplant (rund 1,85 Mio. €) und weniger Mittel ausgeliehen worden und aus Ausleihungen zurückgezahlt worden sind, was in der Summe aus Ein- und Auszahlungen zu einem um rd. 3,8 Mio. € höheren Mittelabfluss geführt hat. Zudem wurden rd. 0,5 Mio. € weniger an Investitionen für die Deponie ausgezahlt. Hinzu kommt, dass es aufgrund der höheren Gebührenerträge und der geringeren Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu höheren Einzahlungen und zu geringeren Auszahlungen gekommen ist.
Eine zusammenfassende Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
| Finanzrechnung | Abweichungen | ||
nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ | |
-in €- 1) | -in €- | -in €- | in v.H. | |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | -1.436.000,00 | 1.832.098,53 | 3.268.098,53 | über 100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -626.000,00 | -3.886.962,51 | -3.260.962,51 | unter -100 |
Finanzmittel-Überschuss/ -Fehlbetrag | -2.062.000,00 | -2.054.863,98 | 7.136,02 | 0,3 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | -51.400,00 | -51.368,00 | 32,00 | 0,1 |
Finanzmittelveränderung | -2.113.400,00 | -2.106.231,98 | 7.168,02 | 0,3 |
Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -- |
Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge) | -2.113.400,00 | -2.106.231,98 | 7.168,02 | 0,3 |
- Schlussbemerkungen
4.1 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 1. Oktober 2024 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
4.2 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtrat Herlitschke am 30. November 2022 festgestellt.
4.3 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 29. November 2022 festgestellt.
4.4 Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 29. November 2022 festgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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