Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25629

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Bezug genommen (siehe Drucksache 25-25629)

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers obliegt gemäß § 12 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSVG der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung des Geschäftsführers gemäß § 11 Abs. 4 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der BSVG der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSVG hat in seiner Sitzung am 2. April 2025 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 empfohlen.
 

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