Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25631
Grunddaten
- Betreff:
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Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH Jahresabschluss 2024 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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15.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH werden angewiesen,
b) der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2024 der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (BSVS) Bezug genommen (siehe Drucksache 25-25631).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 14 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSVS der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 4 des Gesellschaftervertrages der BSVS der Beratung im Aufsichtsrat.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVS der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der BSVS und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSVS hat in seiner Sitzung am 2. April 2025 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 empfohlen.
