Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-25632
Grunddaten
- Betreff:
-
Kraftverkehr Mundstock GmbH Jahresabschluss 2024 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Hübner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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15.05.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2024 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 783.123,30 € ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) gehalten.
Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der KVM hat den Jahresabschluss 2024 in seiner Sitzung am 2. April 2025 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2024 der KVM beträgt 783 T€ und fällt somit gegenüber der Planung um 490 T€ schlechter aus. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die BSBG abzuführen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 7.921 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG; 2.733 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (1.972 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (1.261 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die BSVG und die eigenen Tochtergesellschaften (497 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsleistungserbringung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG; 170 T€). Darüber hinaus sind Zuschüsse des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RGB) überwiegend aus der allgemeinen Vorschrift in Höhe von 1.073 T€ enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 913 T€ beinhalten im Wesentlichen vom Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB) geleistete Ausgleichszahlungen für das Deutschland Ticket.
Der Materialaufwand in Höhe von 2.097 T€ befindet sich leicht unter dem Planansatz.
Der Personalaufwand liegt aufgrund von Tarifsteigerung und einer durchschnittlich um vier erhöhten Mitarbeiteranzahl über dem Vorjahreswert, jedoch mit 5.233 T€ um 251 T€ unterhalb des Planwertes.
Die Abschreibungen liegen mit 319 T€ unterhalb des Planniveaus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 626 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (125 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (115 T€), Rechts- und Beratungskosten (38 T€), Fremdpersonalkosten (18 T€) sowie EDV-Kosten (30 T€).
Das Finanzergebnis beläuft sich auf -25 T€ und beinhaltet im Wesentlichen die Darlehenszinsen.
Die Erträge aus der veräußerten Beteiligung Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) betragen 267 T€ und erhöhen sich damit um 110 T€ gegenüber dem Planwert. Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2023. Somit ist dies die letzte Gewinnausschüttung der MNS an die KVM.
Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der PVG. Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des RGB.
Die PVG hat für das Jahr 2023 einen Überschuss in Höhe von 414 T€ erwirtschaftet und liegt damit 154 T€ über dem Planwert. Die Sicherung des Ausgleichs nach der allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen für alle Fahrgäste in Kombination mit den Effekten des verursachungsgerechten EAV führt zu einer auskömmlichen Finanzierung. Nach wie vor liegen die Fahrgeldeinnahmen im Jedermann-Verkehr (Einzelfahrscheine, Tages- und Mehrfahrtenkarten sowie Monatskarten) noch deutlich hinter den Ergebnissen vor der Pandemie. Diese Rückgänge konnten durch Sonderfinanzhilfen aus dem ÖPNV‑Rettungsschirm (654 T€) weitestgehend kompensiert werden.
Für die KVM entsteht keine Ergebniswirkung, da der erwirtschaftete Gewinn der PVG vorgetragen werden soll. Der bestehende Gewinnvortrag aus dem Jahr 2023 (509 T€) wird sich entsprechend erhöhen.
Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.
Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2024 betrugen 20 T€. Das Anlagevermögen verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 1.273 T€ auf 4.635 T€ zum 31. Dezember 2024.
Die Prüfung durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 25. Februar 2025 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2024 sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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462,1 kB
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